Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Das Planungskonzept zur Sanierung des Mehrfamilienwohnhauses „Kapitän-Strasser-Straße 1 b + 3“ wird angenommen.


Sach- und Rechtslage:

 

Durch die integrierte städtebauliche Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet „Wildeshauser Straße“ in Ahlhorn wurden unter anderem im Bereich der Kapitän-Strasser-Strasser erhebliche Defizite am Gebäudebestand ermittelt. Die Sanierung des Gebäudes „Kapitän-Strasser-Straße 11“ wird in Kürze abgeschlossen.

 

Zusätzlich konnten die Grundstücke „Kapitän-Strasser-Straße 1 b + 3, 18 + 20, 22 + 24“ erworben werden. Bei den baugleichen Gebäuden handelt es sich um zwei aneinander gebaute Wohngebäude mit je 4 Wohneinheiten. Seit der Errichtung Anfang der 70er Jahre hat keine nennenswerte Instandsetzung stattgefunden, sodass ein erheblicher Sanierungsstau besteht.

 

Es ist vorgesehen, zunächst die Gebäude 1 b + 3 vollständig zu entkernen und an die heutigen energetischen Anforderungen anzupassen. Sämtliche Versorgungsleitungen, Fenster und Türen sowie die Dacheindeckung sollen erneuert werden. Die Außenhülle soll mit einem Wärmedämmverbundsystem versehen werden. Durch den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einer kombinierten Photovoltaikanlage soll der Wärmebedarf des Gebäudes autark sichergestellt werden. Zudem wird eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung installiert, um den Wärmebedarf weiter zu senken.

 

Die Gesamtkosten für die 8 Wohneinheiten werden auf 1.600.000,00 € geschätzt.

 

Nach der Sanierung würde das Gebäude die Vorgaben der Effizienzhaus-Stufe 55 mit dem Zusatz „Erneuerbare-Energien-Klasse“ erfüllen. Eine KfW-Förderung von 67.500,00 €/Wohneinheit, somit 540.000,00 € wird erwartet. Die Maßnahme ist beim Städtebauprogramm angemeldet. Bestenfalls würde eine Förderung von 724.000,00 €, sonst 400.000,00 €, gewährt.

 

In der Sitzung des Infrastrukturausschusses wird das Planungsbüro Rolwes-Hauth-Jacobi GmbH & Co. KG, Wildeshausen, das Planungskonzept vorstellen und erläutern.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das Planungskonzept zur Sanierung des Mehrfamilienwohnhauses „Kapitän-Strasser-Straße 1 b + 3“ wird angenommen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Sodann trägt Herr Jacobi, Planungsbüro Rolwes-Hauth-Jacobi GmbH & Co. KG, Wildeshausen, zur Planung vor.

 

Mitglied Reinkober möchte wissen, ob eine Alternative zum Wärmedämmverbundsystem geprüft wurde. Dieses bestehe zumeist aus Styropor, welches nicht umweltfreundlich sei und später als Sondermüll entsorgt werden müsse. Zudem sei eine Putzfassade immer problematisch, da hier schnell Beschädigungen entstehen könnten.

 

Herr Jacobi berichtet, dass verschiedene Varianten geprüft wurden. Eine Dämmung von innen verursache immer Kältebrücken, so dass eine Außendämmung grundsätzlich vorzuziehen sei. Eine Wärmedämmung könne grundsätzlich mit Steinwolle erfolgen. Da auch er einen Außenwandputz als problematisch ansehe, werde grundsätzlich auf Klinkerriemchen zurückgegriffen.

 

Ratsherr Stoll erkundigt sich, ob eine Kerndämmung gegebenenfalls ausreichend sein könne.

 

Herr Jacobi verneint dieses, da die Hohlwand lediglich eine Dicke von nur sechs Zentimetern aufweise.

 

Ratsherr Beelage verweist auf die Asbestproblematik bei der Sanierung des Wohnhauses „Kapitän-Strasser-Straße 11“ und möchte weiterhin wissen, ob zwischen den beiden Gebäuden eine Brandschutzwand vorhanden sei.

 

Herr Jacobi verweist auf die noch ausstehenden Prüfungen der Sachverständigen. Aufgrund des Alters der Gebäude müsse grundsätzlich mit Asbest gerechnet werden. Bei der vorhandenen Wandkonstruktion handele es sich bereits um eine Brandwand.

 

Beigeordneter Wilke zeigt sich verwundert über die vergleichsweise niedrigen Baukosten.

 

Erster Gemeinderat Looschen berichtet, dass die Sanierung zwar ebenfalls umfangreich sei, jedoch bewusst auf die Veränderung von Grundrissen verzichtet werde. Zudem sei damals beim Objekt „Kapitän-Strasser-Straße 11“ zu einem Zeitpunkt ausgeschrieben worden, wo die Baustoffpreise sehr hoch gewesen seien.

 

Ratsherr Stoll bemängelt die hohen Baunebenkosten und erkundigt sich nach deren Höhe.

 

Erster Gemeinderat Looschen erklärt, dass die Baunebenkosten in der Sitzungsvorlage berücksichtigt seien. Grundsätzlich müsse immer mit Baunebenkosten in Höhe von 20 bis 25 Prozent gerechnet werden.

 

Mitglied Mosgallik erfragt, ob noch eine Prüfung hinsichtlich der Raumveränderungen, insbesondere im Badezimmer, geschehen werde.

 

Herr Jacobi entgegnet, dass grundsätzlich die Baukosten niedrig gehalten werden sollten. Selbstverständlich würden jedoch noch Veränderungen im Grundriss im Detail geprüft. Diese belaufen sich eher auf kleine Veränderungen, wie zum Beispiel der Entfall einer Gästetoilette. Hauptsächlich solle der Grundriss wie bisher bestehen bleiben, da dieser grundsätzlich als gut zu bewerten sei.

 

Beigeordneter Wilke erfragt, ob die Planung erneut vorgelegt werde oder ob es sich heute um einen abschließenden Beschluss handele.

 

Erster Gemeinderat Looschen berichtet, dass die grobe Planung heute vorgestellt worden sei. Die Detailplanung und Abstimmung mit den Fachgutachtern lägen in der Hand der Verwaltung. Eine erneute Vorstellung der Planung sei daher nicht vorgesehen.

 

Stellv. Bürgermeisterin Otte-Saalfeld zeigt sich mit diesem Vorgehen einverstanden, da dies in der Vergangenheit ebenfalls so gehandhabt wurde.

 

Mitglied Mosgallik möchte erneut wissen, ob eine Verschiebung der Grundrisse noch geplant sei.

 

Erster Gemeinderat Looschen verweist auf die Ausführungen von Herrn Jacobi. Kleinere Veränderungen im Grundriss seien jederzeit denkbar, jedoch immer mit Blick auf die Gesamtkosten des Projektes.

 

Ratsherr Stoll betont die Wichtigkeit, auf die Gesamtkosten zu achten. Letztendlich müsse die Politik sich in der Öffentlichkeit hierfür rechtfertigen. Die Grundrisse der Gebäude seien grundsätzlich gut, so dass eine Veränderung nicht um jeden Preis erforderlich sei.

 

Sodann lässt Ausschussvorsitzender Behrens über die Beschlussempfehlung abstimmen.