Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die 92. Flächennutzungsplanänderung, Bereich „Sage – Sager Straße“ wird als Entwurf angenommen.

 

Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.


Sach- und Rechtslage:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 die Aufstellung der 92. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Sage – Sager Straße“ beschlossen.

 

Auf dem Gelände der ehemaligen Raststätte „B 69“ in Sage befanden sich neben dem Gebäude der Gaststätte „Lounge B69“ mehrere Hallen einer Lkw-/Kfz-Werkstatt. Das Gelände ist großflächig asphaltiert. Insgesamt macht das Gelände – im direkten Ortseingang von Sage - einen negativen Eindruck.

 

Nördlich angrenzend hat der Sager Tennisverein sein Vereinsgelände mit Spielflächen und einem Vereinsheim. Entlang der Straße „Bei der Friedenseiche“ befinden sich Wohnhäuser.

 

Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich derzeit als „Sondergebiet Raststätte“ ausgewiesen. Lediglich zwei Grundstücke an der Straße „Bei der Friedenseiche“ sind als „Gemischte Bauflächen“ dargestellt. Hier findet jedoch lediglich eine Wohnnutzung statt. Ein Bebauungsplan besteht nicht.

 

Nach der Herabstufung der Bundesstraße 69 zur Landesstraße 870 ist der Bedarf für eine Raststätte nicht mehr gegeben. Auch die weiteren Nutzungen innerhalb des Geltungsbereiches sind mit einem Sondergebiet „Raststätte“ nicht vereinbar. Eine städtebauliche Fehlentwicklung ist in diesem Bereich deutlich erkennbar.

 

Im Zuge der Dorferneuerung Sage/Sage-Haast wurden im Bereich der Sager Straße (L 870) deutliche gestalterische Defizite festgestellt. Insbesondere die großflächig versiegelten Gewerbeflächen der ehemaligen Raststätte sorgen hier für eine Aufweitung des Straßenraumes und dadurch zu überhöhten Fahrgeschwindigkeiten.

 

Um der städtebaulichen Fehlentwicklung entgegenzutreten und gleichzeitig den südlichen Ortseingang von Sage weiter aufzuwerten, sollen mit der 92. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sage - Sager Straße“, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung geschaffen werden.

 

Der vorher in der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes als „Sondergebiet Raststätte“ ausgewiesene Bereich, soll zukünftig als „Gemischte Wohnbaufläche“ (M) dargestellt werden. Damit wird die Voraussetzung für das parallel im Bebauungsplan festzusetzende Dorfgebiet (MD) geschaffen.

 

Die Planzeichnung zur 92. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sage – Sager Straße“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0526/2021-2026 als Entwurf beigefügt.

 

In der Zeit vom 10.07.2023 bis einschließlich 07.08.2023 konnte sich die Öffentlichkeit über die Planung informieren. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gebeten.

 

Die von den Behörden vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit einem Entscheidungsvorschlag der Beschlussvorlage Nr. BV/0526/2021-2026 beigefügt.

 

Frau Stephanie Geelhaar, Planungsbüro Diekmann Mosebach und Partner, Rastede, wird die Planung im Planungs- und Umweltausschuss vorstellen.

 

Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die 92. Flächennutzungsplanänderung, Bereich „Sage – Sager Straße“ wird als Entwurf angenommen.

 

Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Frau M. Sc. Geelhaar, Planungsbüro Diekmann • Mosebach & Partner, erläutert die Planung.

 

Beigeordnete Grotelüschen fragt, was es bedeuten würde, wenn man sonstiges Wohnen ausschließen würde.

 

Frau M. Sc. Geelhaar erläutert, dass damit jegliches Wohnen gemeint sei, welches nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet werden könne.

 

Ausschussvorsitzende Naber fragt, ob die Privilegierungen, wie zum Beispiel Altenteiler, für die landwirtschaftlichen Betriebe unberührt bleiben würden.

 

Frau M. Sc. Geelhaar bejaht dies. Es sei schließlich auch ausdrücklich für Dorfgebiete vorgesehen, dass auf landwirtschaftliche Betriebe vorrangig Rücksicht genommen werde.

 

Mitglied Reinkober fragt, ob bei der GRZ eine Überschreitung von 50 Prozent vorgesehen sei. Damit wäre dann bei einer GRZ von 0,6 eine Versiegelung von 80 Prozent zulässig.

 

Dies wird von Frau M. Sc. Geelhaar dahingehend korrigiert, als dass eine Überschreitung der GRZ von 50 Prozent nur mit wasserdurchlässigen Materialen zulässig sei. Dies handhabe man genauso, wie in den anderen Bebauungsplänen, die derzeit in der Gemeinde gelten oder aufgestellt würden.

 

Beigeordneter Faß schlägt vor, dass bei dem Erhalt der Halle, welche auf dem ehemaligen Holtkemper Gelände stehe, das auf dieser Fläche gesammelte Oberflächenwasser in das Biotop auf der anderen Straßenseite geleitet werden könne.

 

Mitglied Reinkober stellt in Frage, ob die Geruchsimmissionen in dem nördlichen Plangebiet über 50 Prozent seien.

 

Dies wird von Frau M. Sc. Geelhaar bejaht.

 

Gemeindeinspektorin Grotelüschen fügt hinzu, dass diese auch teilweise deutlich diesen Wert überschreiten würden.

 

Mitglied Reinkober gibt zu bedenken, dass dies auch in einem Dorfgebiet problematisch sein könne. Er fragt, ob es für die Betriebe weitere Entwicklungsflächen gäbe, da diese in einem Dorfgebiet durch die Planung nicht eingeschränkt werden dürften.

 

Frau M. Sc. Geelhaar stellt klar, dass man die Baufenster sehr weit wähle und auch die GRZ angepasst habe. Daher sei eine Entwicklung durchaus weiterhin möglich. Zudem sei auch die Landwirtschaftskammer im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung um eine Stellungnahme gebeten worden. Diese habe gegen die gewählten Baufenster keine Einwände vorgebracht, sondern ebenfalls darauf hingewiesen, dass die bestehenden Betriebe in ihrer Bewirtschaftung und Entwicklung nicht beeinträchtigt werden dürften.

 

Gemeindeinspektorin Grotelüschen ergänzt, dass man außerdem in den Bebauungsplänen 119 zur Steuerung von Tierhaltungsanlagen für einige Betriebe Entwicklungsflächen ausgewiesen habe.

 

Mitglied Reinkober bemängelt, dass die Lärmpegelbereiche auf der Planzeichnung nicht abgebildet seien.

 

Hierzu teilt Frau M. Sc. Geelhaar mit, dass es kleine Abbildungen am rechten Rand der Planzeichnung für die Lärmpegelbereiche gäbe, die eine Abbildung in der Planzeichnung ersetzen, da diese aufgrund der vielen Zeichen ohnehin schon unübersichtlich sei.

 

Ratsherr Hüsers fragt, ob die in den Bebauungsplänen der Gemeinde Großenkneten standardmäßig verwendeten textlichen Festsetzungen auch im B-Plan Nr. 129 verwandt würden.

 

Frau M. Sc. Geelhaar teilt mit, dass Festsetzungen zu Schottergärten und Einfriedungen getroffen wurden.

 

Nach einer Diskussion einigen sich die Mitglieder darauf, dass eine PV-Verpflichtung nicht aufgenommen werden müsse, da es ab 2024 ohnehin eine gesetzliche Verpflichtung gäbe.