Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Für den Bebauungsplan Nr. 110 „Einkaufsmarkt Huntlosen“ soll die 1. Änderung aufgestellt werden. Ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird durchgeführt.

 

Gleichzeitig wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 „Einkaufsmarkt Huntlosen“ als Entwurf angenommen.

 

Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.


Sach- und Rechtslage:

 

Im Ortsteil Huntlosen soll im bestehenden Einkaufsmarkt EDEKA eine leichte Segments Veränderung zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit und der Sicherung der vorhandenen Nahversorgung in Huntlosen vorgenommen werden.

 

Im bestehenden Bebauungsplan Nr. 110 „Einkaufsmarkt Huntlosen“ sind bereits durch die Ausweisung als Sonstiges Sondergebiet „Einzelhandel“ die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bestandsmarkt geschaffen worden. Zulässig sind demnach max. 1.000 m² Verkaufsfläche für Lebensmittelmärkte, max. 300 m² Verkaufsfläche für Drogeriemärkte sowie max. 300 m² Verkaufsfläche für sonstige Shops bzw. Dienstleister.

 

Die Verkaufsfläche für Lebensmittelmärkte soll mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes nun zugunsten einer baulichen Erweiterung für eine Frischwarentheke (Fleisch-Wurst-Käse-Fisch) auf 1.400 m² erhöht werden. Die derzeit insgesamt zulässige Verkaufsfläche von 1.600 m² wird mit der Änderung nicht überschritten, da die Verkaufsfläche für Drogeriemärkte (300 m²) entfällt und jene für Shops und sonstige Dienstleister auf 200 m² reduziert wird. Es erfolgt damit nur eine Verschiebung der Nutzungen.

 

Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt werden, da keine Umweltverträglichkeitsprüfpflicht infolge geringer Umweltauswirkungen besteht.

 

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 „Einkaufsmarkt Huntlosen“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0533/2021-2026 beigefügt und wird durch Frau Schneider vom Planungsbüro P3 Planungsteam GbR mbH, Oldenburg, vorgestellt.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den Bebauungsplan Nr. 110 „Einkaufsmarkt Huntlosen“ soll die 1. Änderung aufgestellt werden. Ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird durchgeführt.

 

Gleichzeitig wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 „Einkaufsmarkt Huntlosen“ als Entwurf angenommen.

 

Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Frau Dr. Dipl.-Ing. Schneider, Planungsbüro P3 Planungsteam GbR mbH, stellt die Planung vor.

 

Beigeordneter Bilger fragt, wie groß denn der Backshop im Einkaufsmarkt sei, wenn für diesen im Bebauungsplan 200 m² vorgesehen seien.

 

Frau Dr. Dipl.-Ing. Schneider teilt mit, dass der Backshop 50 m² groß sei. Die Festsetzung im Bebauungsplan würde sich auf sonstige Shops beziehen, die zum Beispiel einen Backshop darstellen würde.

 

Mitglied Reinkober begrüßt die Planung, wünscht allerdings, dass an den Investor herangetragen werde, dass er dort ein Café begrüßen würde. Für ihn stelle der Markt den Dorfmittelpunkt dar und in Huntlosen habe man derzeit keine wirkliche andere Möglichkeit um einen Kaffee trinken zu gehen. Außerdem begrüße er eine Photovoltaikanlage auf dem Einkaufsmarkt, da dies der heutigen Zeit entspreche und angemessen sei.