Beschluss:

 

Der Gebührenkalkulation der Gesellschaft Schneider und Zajontz wird zugestimmt. Die folgenden beigefügten Änderungssatzungen zu den Abwasserabgabensatzungen werden erlassen:

 

9. Änderungssatzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Großenkneten (Abwasserbeseitigungsabgaben-satzung).

 

9. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Großenkneten.


Sach- und Rechtslage:

 

Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) verlangt eine Kalkulation der Abwassergebühren. Die derzeitige Gebühr ist für die Jahre 2022 und 2023 kalkuliert. Es ist somit erforderlich, die Gebühren neu zu kalkulieren. Die neue Kalkulation erfolgt für die Haushaltsjahre 2024 und 2025.

 

Mit der neuen Ermittlung der Benutzungsgebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung wurde wiederum das Fachbüro Schneider und Zajontz beauftragt.

 

Bei der Verzinsung des Anlagekapitals wurde der Zinssatz aufgrund des aktuellen Zinsniveaus bei 2,5 % belassen.

 

Die Kalkulationen führten im Einzelnen zu folgenden Ergebnissen:

 

Gebührenkalkulation für das Niederschlagswasser

 

Es ist ein Gebührensatz von 2,03 € pro 10 m² bebaute und befestigte Fläche als kostendeckend kalkuliert worden. Die bisherige Gebühr beträgt 1,90 € pro 10 m².

 

Die Gründe für die höhere Gebühr sind gestiegene Kosten (Personal) im Bereich Niederschlagswasser.

 

Gebührenkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung

 

Die Kalkulation ergibt einen kostendeckenden Gebührensatz von 3,37 € je m³ Frischwasserverbrauch. Augenblicklich beträgt der Gebührensatz 2,96 € je m³. In den Jahren 2020 und 2021 betrug die Gebühr noch 2,61 €/m³.

 

Die Gründe für die höhere Gebühr sind gestiegene Kosten (insbesondere für Klärschlammentsorgung, Energie, Personal) und notwendige Investitionen, die stets zu höheren Abschreibungen führen, sowie der Ausgleich für die Unterdeckung der vergangenen Jahre.

 

Es kommt somit zu einer Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 41 Cent/m³. Sie ist mit den Gebühren anderer Kommunen im Landkreis vergleichbar.

 

Bei einem 4-Personen-Haushalt mit einem Frischwasserverbrauch von jährlich 150 m³ beträgt die Gebühr 505,50 €. In diesem Jahr war dafür ein Betrag in Höhe von jährlich 444,00 € zu zahlen. Ein 4-Personen-Haushalt wird somit monatlich um ca. 5,12 € mehr belastet. Durch den sparsamen Einsatz von Frischwasser kann die Abwassergebühr verringert werden.

 

Firma Schneider und Zajontz hat auch wieder die Kapazitätsauslastung der Kläranlagen geprüft. Durch die vorgenommenen Rückbauarbeiten bei der Kläranlage Ahlhorn hat diese noch eine Kapazität von 10.000 Einwohnerwerten (vorher 16.000 EW). Es besteht keine überhöhte Reservekapazität, die somit auch nicht gebührenrelevant zu berücksichtigen ist.

 

 

Gebührenkalkulation für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung

 

Die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung umfasst die Fäkalschlammabfuhr (Leerung der Kleinkläranlagen) und die Abfuhr aus abflusslosen Sammelgruben.

 

Die Kläranlage Huntlosen verfügt über eine Fäkalschlammannahmestelle. Damit können diese Abwässer in Huntlosen entsorgt werden. Die Kalkulation ergibt für den Fäkalschlamm einen Gebührensatz in Höhe von 99,65 € je m³ (bisher 90,88 € je m³). Diese Gebühr ist somit um 8,77 € je m³ höher als bisher.

 

Der höhere Gebührensatz ist mit gestiegenen Betriebskosten, insbesondere Transportkosten aber auch Energiekosten zu erklären.

 

Die Gebühr für die Abfuhr aus abflusslosen Sammelgruben wird mit 62,56 € je m³ (bisher 56,37 € je m³) kalkuliert. Diese Gebühr erhöht sich um 6,19 € je m³.

 

Die Unterschiede der Gebühren für die Abfuhr von Fäkalschlamm bzw. aus abflusslosen Sammelgruben ergeben sich daraus, dass Fäkalschlamm um das 10-fache stärker verschmutzt ist als das Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben.

 

Alle Kalkulationen sind für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 durchgeführt worden. Den Berechnungen liegen die voraussichtlichen Haushaltsansätze zu Grunde. Ob die Entwicklung auch so eintrifft, muss abgewartet werden. Eventuelle Überschüsse oder Fehlbeträge gehen in die Kalkulation der Folgejahre ein.

 

Die Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie der Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung sind der Beschlussvorlage Nr. BV/0524/2021-2026 beigefügt.

 

Die Änderungssatzungen sind der Beschlussvorlage Nr. BV/0524/2021-2026 ebenso beigefügt.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, der Gebührenkalkulation der Gesellschaft Schneider und Zajontz zuzustimmen und folgende als Anlage beigefügten Änderungsabwasserabgaben-satzungen zu erlassen:

 

9. Änderungssatzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Großenkneten (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung)

 

9. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Großenkneten

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein und erläutert den Ausschussmitgliedern die Eckdaten für die Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung.

 

Ratsherr Hüsers erkundigt sich, ob die kalkulatorische Verzinsung in Höhe von 2,5 % zwingend notwendig sei, da nach seinem Verständnis die Gemeinde hier das Eigentum des Bürgers mit 2,5 % verzinse.

 

Erster Gemeinderat Looschen erklärt, dass die Gemeinde bei Investitionen immer in Vorleistung gehe und er sich dem Fachbüro anschließe.