Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Bindung von Fach- und Leitungskräften durch Entlastung und Qualifizierung (Richtlinie Qualität II) wurde Ende Juli verkündet. Fördermittelempfänger ist der Landkreis Oldenburg, der die Fördermittel anteilig an die Träger der Kitas weiterleiten wird. Das für den Gesamtförderzeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2025 auf den Landkreis Oldenburg entfallende Fördermittelkontingent beträgt 2.794.655,94 €; auf die Kitas in der Gemeinde Großenkneten entfallen 541.664,71 €.

 

Die Verteilung der Fördermittel auf die Kitas in der Gemeinde wurden von der Verwaltung mit den Kita-Trägern abgestimmt. Der Fördermittelumfang kann sich durch „Umverteilung“ von Fördermitteln im weiteren Verlauf noch ändern. So verzichtet der Naturkindergarten Huntlosen zugunsten der anderen gemeindlichen Einrichtungen auf eine Förderung (Bedarf kann über „reguläre“ Mittel abdeckt werden).

 

Mit den Fördermitteln können die in der Richtlinie aufgeführten Maßnahmen finanziert werden, z.B. für die (Personal-)Kosten für Zusatzkräfte Betreuung, Zusatzkräfte Leitung, Qualifizierungsmaßnahmen.