Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die neue Modernisierungs- und Instandhaltungsrichtlinie für das Sanierungsgebiet „Ahlhorn – Wildeshauser Straße“ wird beschlossen.


Sach- und Rechtslage:

 

Im Zuge des städtebaulichen Förderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ können private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert werden. Dazu hat der Rat am 17.06.2019 eine Förderrichtlinie beschlossen.

 

Mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt am 14.12.2022 ist rückwirkend zum 01.01.2022 eine neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinie) in Kraft getreten. Die Änderung dieser Richtlinie erfordert aufgrund der geänderten Förderbedingungen eine Anpassung der gemeindlichen Förderrichtlinie für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Insbesondere ist nach einer Übergangsfrist ab 01.01.2024 nur noch ein pauschalierter Zuschuss von höchstens 35.000 € pro Objekt förderfähig.

 

Die geänderte Förderrichtlinie ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0539/2021-2026 beigefügt. Die Änderungen gegenüber der bisherigen Richtlinie sind gelb markiert.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die neue Modernisierungs- und Instandhaltungsrichtlinie für das Sanierungsgebiet „Ahlhorn – Wildeshauser Straße“ wird beschlossen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Ausschussvorsitzende Naber bietet an, dass die Neuerungen durch die Gemeindeinspektorin und Protokollführerin Frau Grotelüschen vorgestellt werden könnten.

 

Beigeordnete Grotelüschen empfindet einen Vortrag als nicht notwendig. Sie bittet allerdings darum, dass die Änderungen dem Protokoll angefügt würden. Außerdem bittet sie um eine Auflistung, welche privaten Eigentümer von der Förderung bisher Gebrauch gemacht hätten.

 

Ratsherr Hüsers sagt, dass eine Zustimmung nunmehr alternativlos sei. Er bittet darum, dass auch die Höhe der Förderungen aufgezeigt würden.

 

Erster Gemeinderat Looschen zeigt auf, dass in der Schubert- und in der Mozartstraße schon sehr viel Erfreuliches passiert sei. Nicht jeder der Eigentümer habe eine Förderung erhalten und trotzdem stark investiert. In der Kapitän-Strasser-Straße wünsche er sich noch mehr Sanierungsaktivität. Es sei allerdings problematisch, dass es ab 2024 weniger Fördergelder gäbe. Er sagt zu, dass die Zahlen dem Protokoll angefügt würden.

 

Bürgermeister Schmidtke ergänzt, dass die Grundstückseigentümer bzw. die Hausverwaltung von Mehrfamilienhäusern von der Gemeinde Großenkneten angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht wurden, dass ab 2024 eine geringere Fördersumme zur Verfügung stehe und eine Antragstellung in 2023 vorteilhafter ist.

 

Ratsherr Stoll fragt, ob sich die Bezeichnung der Sanierung pro Gebäude auf einen Block oder auf eine Wohnung beziehen würde.

 

Erster Gemeinderat Looschen sagt, dass dies pro Block gelte.

 

Ratsherr Stoll erwidert, dass vorher 66 % gefördert wurden.

 

Erster Gemeinderat Looschen erläutert, dass bei gemeindlichen Vorhaben 2/3 gefördert werden und bei privaten Sanierungsmaßnahmen 30 %. Ab 2024 sei der Höchstbetrag wesentlich geringer.

 

 

Protokollanmerkung:

 

Im Rahmen der Städtebauförderung wurden für 17 Wohnhäuser Investitionen von Privaten in Höhe von 3 Millionen Euro getätigt. Hiervon konnten Zuschüsse in Höhe von 540.000 Euro bewilligt werden.

 

Eine Änderungsübersicht ist der Beschlussvorlage Nr. BV/053972021-2026 beigefügt.