Beschluss:

 

Der Vortrag der ev.-luth. Kirchengemeinden Ahlhorn und Großenkneten zur Übertragung der Trägerschaften der Kindertagesstätten wird zur Kenntnis genommen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Die ev.-luth. Kirchengemeinden Ahlhorn und Großenkneten haben im Juni 2022 jeweils einen Antrag auf Übertragung der Trägerschaften der Kindertagesstätten auf den Kirchenverbund „evkita doll“ gestellt. Diese Anträge wurden am 23.09.2022 ruhend gestellt. Auf die Mitteilung im Verwaltungsausschuss vom 15.12.202 wird verwiesen.

 

Mit Schreiben vom 17.10.2023 haben beide Kirchengemeinden erneut einen „Antrag zur Änderung des Kita-Trägerschaftsvertrags

-          für die ev. Kita und Krippe „Hans-Roth“ und die ev. Kita „Am Lemsen“ sowie

-          für die ev. Kita und Krippe „Regenbogenland“ und die ev. Kita „Arche Noah“

in der Gemeinde Großenkneten zum 01.08.2024 und die Überführung der Kitas auf den Kita-Verbund „evkita doll“ im Ev.-luth. Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg-Land“ gestellt. Diese Anträge sind der Beschlussvorlage Nr.  BV/0541/2021-2026 beigefügt.

 

In der Sitzung werden die geschäftsführenden Pfarrer der beiden Kirchengemeinden, Frau Vieth sowie Herr Dr. Evers, zu den Anträgen ausführen. Die Geschäftsführerin des Kita-Verbundes, Frau Tecklenborg, steht ebenfalls für Fragen zur Verfügung.

 

Die im Antrag berechneten Overheadkosten (= Kosten für den Beitrag zum Trägerverbund je genehmigtem KiTa-Platz) beziehen sich auf den Zeitraum August bis Dezember 2024, mithin 5 Monate. Bei den weiteren in der Berechnung benannten Kosten handelt es sich um Jahreswerte. Zur Vergleichbarkeit und tatsächlichen Berechnung sind jedoch alle Beträge als Jahreswerte zu Grunde zu legen. Der auf 12 Monate berechnete Overheadanteil sowie der prozentuale Anteil ist in den Anträgen ergänzt worden (grün). In den Folgejahren erhöht sich die berechnete Overheadpauschale jährlich um die vertraglich vereinbarte Steigerungsrate (Tarifsteigerung bzw. Steigerung des Verbraucherpreisindex´).

 

Im Kreisgebiet ist bisher die Trägerschaft der ev.-luth. Kirchengemeinde Hude auf den KiTa-Verbund übertragen worden. In der Stadt Wildeshausen stehen die politischen Beschlüsse zurzeit noch aus, ein Beitritt zeichnet sich jedoch ab.

 

Als dritte ev.-luth. Kirchengemeinde im Gemeindegebiet hat die ev.-luth. Kirchengemeinde Huntlosen beschlossen, die Trägerschaft für die KiTa zu behalten und dementsprechend nicht dem Verbund beizutreten.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, den Vortrag der ev.-luth. Kirchengemeinden Ahlhorn und Großenkneten zur Kenntnis zu nehmen. Eine Beschlussfassung soll in der nächsten Sitzung des Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschusses getroffen werden.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

An der Diskussion nimmt das Mitglied Arne Koopmann aufgrund einer Befangenheit nicht teil.

 

Mitglied Dr. Evers entschuldigt Frau Vieth aufgrund eines Trauerfalles und führt als geschäftsführender Pfarrer der Kirchengemeinde Großenkneten zu den Anträgen aus. Frau Tecklenborg, Geschäftsführerin des Kita-Verbundes „evkita doll“ und er stellen den Kita-Verbund vor und beantworten einzelne Verständnisfragen der Ausschussmitglieder.

 

Die Präsentation über den „Austausch zum Thema: Beitritt der Kirchengemeinden Großenkneten und Ahlhorn zum Kita-Verbund evkita doll“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0541/2021-2026 beigefügt.

 

Auf Anfrage der Amtsleiterin Asche teilt Frau Tecklenborg mit, dass die Stadt Wildeshausen dem Verbund beitreten werde, zurzeit jedoch noch einzelne vertragliche Fragen zu klären seien (z. B. ohne die pädagogische Leitung und die Verwaltungsassistenz).

 

Ratsherr Rykena möchte erfahren, ob die Overheadkosten für die Stadt dann nicht geringer wären, wenn keine pädagogische Leitung beim Kita-Verbund angestellt sei.

 

Frau Tecklenborg führt dazu aus, dass die Overheadkosten bei der Gründung des Verbundes 2022 festgelegt worden seien und somit kein Einfluss mehr genommen werden könne.

 

Stellv. Bürgermeisterin Otte-Saalfeld merkt an, dass die Verwaltungsassistenz aus ihrer Sicht nicht notwendig sei, da die Einrichtungsleitungen aufgrund kurzer Dienstwege schneller Regelungen herbeiführen könnten und wollten.

 

Frau Tecklenborg führt dazu aus, dass die Verwaltungsassistenz für verschiedene Aufgaben zuständig sei und von den Kitaleitungen sicherlich für andere Aufgaben gerne in Anspruch genommen werden würde.

 

Auf Anfrage von Ratsfrau Johannes erläutert Frau Tecklenborg, dass die Vorteile des Trägerübergangs für die Gemeinde die einheitliche Ansprechpartnerin sei. Ebenfalls bekräftigt sie den Vorteil der Kindertagesstätten, da diese durch die pädagogische Leitung und die Verwaltungsassistenz besser begleitet würden. Außerdem macht sie deutlich, dass eine Aufgabenübernahme gemeindlicher Aufgaben nicht durch den Trägerverbund vorgenommen werde.

 

Ebenfalls teilt Frau Tecklenborg auf Anfrage mit, dass sich ein Großteil der Einrichtungen im Kita-Verbund in kirchlichem Eigentum befinde. Eine Kostenanpassung der Overheadpauschale bei eigener Bauunterhaltung von kommunalem Eigentum sei nicht möglich.

 

Nachdem Ausschussvorsitzender Martens seinen Vorsitz an die stellvertretende Ausschussvorsitzende Jähnke abgegeben hat, stellt er die Anfrage an die Verwaltung, ob durch den Trägerübergang eine Arbeitserleichterung erwartet werde.

 

Amtsleiterin Asche bringt zum Ausdruck, dass sie dieses zu diesem Zeitpunkt noch nicht einschätzen könne. Die bisherige Zusammenarbeit mit den Trägervertretern sei sehr gut gewesen. Aus Hude und Delmenhorst lägen noch keine Erfahrungswerte vor.

 

Ebenfalls erläutert Frau Tecklenborg auf Anfrage des Ausschussvorsitzenden Martens, inwiefern der Kita-Verbund sich einbringe, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.

 

Anschließend übernimmt Ausschussvorsitzender Martens wieder den Vorsitz.

 

Stellv. Bürgermeisterin Otte-Saalfeld erfragt, wie das Verfahren sei, wenn die dritte evangelisch-lutherische Kirchengemeinde aus Huntlosen dem Verbund (zu einem späteren Zeitpunkt) beitreten wolle.

 

Frau Tecklenborg verdeutlicht, dass hier ein eigenständiger Antrag zu stellen sei, über den dann wiederum zu beraten sei.

 

Nachdem Ausschussvorsitzender Martens sich für den Vortrag bedankt hat, erklärt Frau Tecklenborg, dass sie für weitere Anfragen auch für die Fraktionen zur Verfügung stehe.

 

Der Ausschuss nimmt den Vortrag der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden Ahlhorn und Großenkneten zur Übertragung der Trägerschaften der Kindertagesstätten zur Kenntnis.