Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die 4. Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Großenkneten wird beschlossen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Die Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Freiweilligen Feuerwehr erhalten nach der „Satzung über Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Großenkneten“ eine monatliche Aufwandsentschädigung. Die aktuell gültige 3. Änderungssatzung vom 17.12.2012 ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0542/2021-2026 beigefügt.

 

Ein Vergleich mit anderen Landkreis-Kommunen hat ergeben, dass die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigungen für die Ehrenbeamte und Ehrenbeamtinnen im Gesamtbild angemessen ist.

 

Da einige Ehrenämter jedoch mittlerweile anders als ursprünglich vorgesehen ausgeübt werden, soll die Satzung entsprechend angepasst werden.

 

Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:

 

-          Dem Gemeindegeräte- und zeugwart wurde bislang eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 75,00 € gewährt. Nach der Teilung dieser Funktion in einen Gemeindekleiderwart und in einem Gemeindegerätewart wurde die Aufwandsentschädigung zu je 50 %, mithin 37,50 € gezahlt. Durch die offizielle Aufnahme beider Funktionen soll künftig jeweils eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 50,00 € gewährt werden.

 

-          Für die Tätigkeit des Gemeindeschrift- und pressewartes wurde bislang außerhalb der bestehenden Satzung ein Auslagenersatz in Höhe von 30,00 € monatlich gewährt. Diese Funktion soll als Gemeindeschrift- und Pressewart neu in die Satzung aufgenommen werden. Hierfür soll eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 30,00 € gewährt werden.

 

Sollte diese Funktion auf zwei Ämter (Gemeindepressewart und Gemeindeschriftwart) aufgeteilt werden, schlägt das Gemeindekommando eine Entschädigung von jeweils 25,00 € monatlich vor.

 

Der Gemeindebrandmeister hat am 11.10.2023 „voll umfänglich“ den Änderungen zugestimmt.

 

Die 4. Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Großenkneten ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0542/2021-2026 beigefügt.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, die Aufwandsentschädigungen für den Gemeindekleiderwart, den Gemeindegerätewart sowie den Gemeindeschrift- und pressewart auf monatlich jeweils 50,00 € bzw. 30,00 € anzupassen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.