Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Eine Teilnahme an dem Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ beim Verein zur Förderung der Kinderrechte in Städten und Gemeinden Deutschlands erfolgt nicht.

 

Um auch weiterhin die Kinder und Jugendlichen in Entscheidungsprozesse einzubinden, erfolgt auch künftig eine anlass- oder projektbezogene Beteiligung.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Mit gemeinsamen Schreiben vom 27.06.2023 haben die Gruppe Grüne – KA – Lahrmann sowie die FDP-Fraktion beantragt, dass die Gemeinde Großenkneten sich dem Projekt „Kinderfreundliche Kommunen“ des Deutschen Kinderhilfswerkes anschließt und entsprechende Haushaltsmittel hierfür bereit stellt. Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0543/2021-2026 beigefügt.

 

Eine Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgt durch die Gemeindejugendpflege anlassbezogen. So wurden Kinder und Jugendliche bei den Projekten Skateranlage oder auch bei der Anlegung des Mehrgenerationenplatzes mit eingebunden.

 

Städte und Gemeinden, die sich dem Projekt „Kinderfreundliche Kommunen“ anschließen möchten, durchlaufen ein individuelles Programm, das der Verein kontinuierlich begleitet und unterstützt. Das Programm besteht aus verschiedenen festgelegten Schritten und wird zugleich individuell auf die Bedingungen jeder Kommune angepasst. Die Projektlaufzeit beträgt vier bis fünf Jahre.

 

Neben einer Bestandsaufnahme und einer umfangreichen Analyse werden die Stärken und Herausforderungen festgelegt.

 

Aus dieser Bestandaufnahme und einer individuellen Befragung wird ein Aktionsplan mit konkreten Empfehlungen, das „Herzstück“ des Programms, erstellt. Der Aktionsplan legt konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte fest und wird über drei Jahre umgesetzt.

 

Das Programm ist auf eine Dauer von vier bis fünf Jahren angelegt, wobei das erste bzw. das zweite Jahr hauptsächlich der Standortanalyse sowie des Erstellens des Aktionsplans vorbehalten ist.

 

Das Vorhaben richtet sich vornehmlich an Mitarbeitende der Verwaltung, freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit, Schulen und natürlich an Kinder und Jugendliche.

 

Es fallen folgende Aufgaben für die Verwaltung an:

 

  1. Bestandanalyse durch das Ausfüllen eines Verwaltungsfragebogens und die Durchführung einer Kinderbefragung in Schulen
  2. Gründung einer Steuerungsgruppe und Verfassen eines Aktionsplans
  3. Teilnahme an regelmäßigen, gemeinsamen Workshops mit anderen Kommunen und kommunalbezogenen Treffen
  4. Umsetzung des Aktionsplans
  5. Kontinuierliche Evaluation
  6. Erstellen eines Zwischen- und Abschlussberichts

 

Hierfür wird mindestens ein Ansprechpartner benötigt, der gerade im ersten Jahr zumindest für einen erheblichen Teil der Arbeitszeit für das Vorhaben eingesetzt wird.

 

Zusätzlich ist eine Steuerungsgruppe zu bilden, die sich aus Mitarbeitenden der Verwaltung, der Politik und der Zivilgesellschaft zusammensetzt. Kinder und Jugendliche sollen ebenfalls in der Steuerungsgruppe vertreten sein.

 

Die Kosten betragen bei einem Beitritt bis Ende 2023 6.000 Euro pro Jahr und bei einem Beitritt ab 2024 8.000 Euro pro Jahr. Weitere Kosten fallen für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Aktionsplan für die lokale Öffentlichkeitsarbeit und für Veranstaltungen an. Neben diesem finanziellen Aufwand ist ein erheblicher Personaleinsatz erforderlich.

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wurde bereits in der Vergangenheit umgesetzt. Auch künftig soll diese Beteiligung bei weiteren Projekten fortgeführt werden.

 

Aufgrund dessen empfiehlt der Bürgermeister:

 

Eine Teilnahme an dem Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ beim Verein zur Förderung der Kinderrechte in Städten und Gemeinden Deutschlands erfolgt nicht.

 

Um auch weiterhin die Kinder und Jugendlichen in Entscheidungsprozesse einzubinden, erfolgt auch künftig eine anlass- oder projektbezogene Beteiligung.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Ratsfrau Schilberg begründet den Antrag der Gruppe Grüne – KA – Lahrmann sowie der FDP-Fraktion. Sie bekräftigt den Antrag, da das Projekt über eine anlass- oder projektbezogene Beteiligung hinaus gehe. Durch das Projekt solle ebenfalls ermöglicht werden, dass die Meinung der Kinder auch bei Anliegen, die sie nicht direkt betreffen, berücksichtigt würden. Ratsfrau Schilberg wünscht sich zu hinterfragen, warum die Teilnahme der Schülervertretung im Schul- und Sportausschuss oder die Vertretung der Jugend im Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschuss häufig nicht wahrgenommen werde. Abschließend begründet sie das Projekt „Kinderfreundliche Kommunen“ mit der Möglichkeit, dieses öffentlichkeitswirksam zu nutzen.

 

Bürgermeister Schmidtke bedauert ebenfalls, dass die Möglichkeit der Jugendlichen sich an den Ausschüssen zu beteiligen, häufig nicht wahrgenommen werde. Trotz Bemühungen, mangele es offensichtlich am Interesse mitzuwirken und zu gestalten. Er berichtet ebenfalls von den Bemühungen vor Corona, ein Jugendparlament einzurichten. Dieses habe in den ersten Momenten schnell an Fahrt aufgenommen, aber genauso rasant sei das Interesse daran auch wieder verloren gegangen. Er weise darauf hin, dass gerade in der Städtebauförderung in Ahlhorn durch die Gemeinwesenarbeit, das Quartiersmanagement und durch die aussuchende Arbeit aktiv die Meinung der Jugendlichen und Kinder berücksichtigt werde. Er rege somit an, dass man vor Beteiligung eines solchen Programmes dafür Werbung mache, dass Jugendliche sich dann diesem auch anschließen mögen.

 

Stellv. Vorsitzende Jähnke merkt an, dass es bereits viele Anlaufpunkte gebe, wo sich die Kinder und Jugendlichen einbringen können und auch einbezogen werden.  Ein Handlungsbedarf sei aus ihrer Sicht nicht gegeben.

 

Ratsfrau Johannes bestätigt für die SPD-Fraktion, sich der Beschlussempfehlung anzuschließen. Sie begründet dieses damit, dass die Gemeinde bereits kinderfreundlich sei. Vereine und Jugendzentren würden diesbezüglich in der Gemeinde eine gute Arbeit leisten. Sie bekräftigt, dass die Verantwortlichkeit für politische Bildung neben der Schule auch im Elternhaus liege. Eine Notwendigkeit für die Beteiligung an einem Extraprogramm sei nicht gegeben.

 

Ratsherr Rykena betont, dass sich in der Gemeinde bereits flexibel der Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen angenommen werde. Die Teilnahme an einem Extraprogramm sei aus seiner Sicht nicht förderlich.

 

Stellv. Bürgermeisterin Otte-Saalfeld bestätigt ebenfalls die bestehende gute Jugendarbeit, zum Beispiel bei der Jugendfeuerwehr. Außerdem könne durch einzelne Veranstaltungen, wie z. B. die gut angenommene Aktion der CDU - eine Fahrt mit Jugendlichen zum Landtag nach Hannover - ein weiterer Beitrag für eine Beteiligung geleistet werden.

 

Mitglied Schnitger lobt bei dieser Gelegenheit die Jugendfeuerwehr und die dort geleistete Arbeit. Er verdeutlicht dieses durch den Hinweis, dass bereits eine Warteliste geführt werde und 36 Kinder und Jugendliche in diesem Rahmen eine Betreuung fänden.

 

Beigeordneter Bilger spricht sich deutlich für die projektbezogene Kinder- und Jugendbeteiligung aus, da aus seiner Sicht das Interesse der Jugendlichen vielen Schwankungen ausgesetzt sei. Aus seiner Sicht ist ein Projekt, das auf eine Dauer von fünf Jahren ausgelegt sei, für Kinder und Jugendliche nicht begeisternd.

 

Sodann lässt Ausschussvorsitzender Martens über die Beschlussempfehlung abstimmen.