Ratsherr Beelage:

 

Mir ist aufgefallen, dass an Realverbandswegen oftmals ein Schild „Privatweg“ aufgestellt wird. Wie sind die rechtlichen Verhältnisse? Es ist für mich unverständlich, wenn die Wege mit öffentlichen Haushaltsmitteln saniert werden und letztendlich nur eine Privatnutzung ermöglicht wird.

 

Bauamtsleiter Wedermann:

 

Rein rechtlich handelt es sich bei Realverbandswegen um privatrechtliche Wege, die nicht öffentlich gewidmet sind. Letztendlich könne der Realverband daher privatrechtlich über die Nutzung entscheiden. Der Rat hat vor vielen Jahrzehnten entschieden, die Sanierung von befestigten Realverbandswegen zu übernehmen. Diese Entscheidung wird weiterhin umgesetzt.

 

Bürgermeister Schmidtke:

 

Ich gebe ihnen recht, dass sich diese Beschilderung mit der gängigen Praxis zur Straßensanierung schwer vereinbaren lässt. Ich werde die Angelegenheit daher weitergehend prüfen.