Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussempfehlung:

 

Die 98. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sonderbauflächen Windenergie“ wird festgestellt.


Sach- und Rechtslage:

 

Die 47. Flächennutzungsplanänderung „Sonderbauflächen Windenergie“, welche am 10.07.1999 in Kraft getreten ist, beinhaltet eine positive Standortzuweisung für die Errichtung von Windkraftanlagen. Da sich inzwischen aufgrund der energiepolitischen Neuausrichtung auf Bundes- und Landesebene zahlreiche gesetzliche Änderungen ergeben haben, wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

 

Mit der Aufstellung der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die Flächen in Bissel, Döhlen und am Grenzweg (Sannum/Hengstlage) planungsrechtlich als Sondergebiet für Windenergie ausgewiesen. Die Flächen eignen sich aufgrund der Potenzialanalyse und auch aufgrund der Vorbelastung durch bestehende Windparks sowie aufgrund umfangreicher Voruntersuchungen zum Arten- und Naturschutz für die Ausweisung als Windenergiefläche.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.08.2023 die 98. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sonderbauflächen Windenergie“ als Entwurf angenommen und die Offenlegung des Planentwurfs beschlossen. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 04.09.2023 bis einschließlich 04.10.2023. Des Weiteren wurden die Träger öffentlicher Belange über die Offenlegung des Planentwurfs in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme gebeten.

 

Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit dem Entscheidungsvorschlag einschließlich einer Begründung der Beschlussvorlage Nr. BV/0532/2021-2026 beigefügt und werden in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom Planungsbüro Diekmann Mosebach und Partner, Rastede, vorgetragen und erläutert.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die 98. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sonderbauflächen Windenergie“ wird festgestellt.