Sitzung: 15.02.2024 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/0590/2021-2026
Beschluss:
Die Aufstellung des im Vorentwurf zur 103. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Bereich „Sage-Haast – Garreler Straße“ dargestellten
Bereichs wird beschlossen.
Der Vorentwurf der 103. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich
„Sage-Haast – Garreler Straße“ wird angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Sach- und Rechtslage:
Das Plangebiet der 103. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst zwei Teilbereiche. Auf dem Teilbereich 1 befindet sich eine Grünlandfläche. Im Teilbereich 2 befindet sich der ehemals genutzte Schießstand sowie ein Wohnhaus.
Eine private Bauherrengemeinschaft beabsichtigt die Entwicklung der Fläche als kleines multifunktionales Gewerbegebiet.
Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan wird ein Teil der nördlichen Fläche entlang der „Garreler Straße“ (L 871) als gemischte Baufläche (M) ausgewiesen. Der restliche Bereich beider Änderungsbereiche (Teilplan 1 und 2) ist derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.
Im Teilplan 1 ist die Darstellung als gewerbliche Baufläche (G) und im Teilplan 2 als gemischte Baufläche (M) zu ändern.
Zwischen beiden Flächen ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan eine Fläche als Wald dargestellt. Dieser Bereich ist nicht Bestandteil der Flächennutzungsplanänderung.
Ein Übersichtsplan und der Vorentwurf sind der Beschlussvorlage Nr. BV/0590/2021-2026 beigefügt. Der Vorentwurf wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses durch das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung GmbH & Co. KG, Wallenhorst, vorgestellt.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Aufstellung des im Vorentwurf zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sage-Haast – Garreler Straße“ dargestellten Bereichs wird beschlossen.
Der Vorentwurf der 103. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sage-Haast – Garreler Straße“ wird angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Sitzungsbeiträge:
Erster Gemeinderat Looschen teilt mit, dass Herr
Desmarowitz vom Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, kurzfristig
verhindert sei. Er werde entsprechend zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 die
Planungen nicht erläutern können. Der Verwaltung läge eine Präsentation vor.
Da keine Bedenken vorgetragen werden, werden die
Punkte 5 und 6 gemeinsam beraten.
Erster Gemeinderat Looschen führt in die Sach- und
Rechtslage ein. Anschließend wird seitens der Protokollführerin Brand in
Zusammenarbeit mit dem Ersten Gemeinderat Looschen die Planung anhand der
beigefügten Präsentation vorgestellt.
Die Präsentation ist der Beschlussvorlage
BV/0590/2021-2026 beigefügt.
Ratsherr Bilger begrüßt die Ausweisung eines
eingeschränkten Gewerbegebietes direkt an der Autobahn (A29). Ebenfalls stellt
er die Frage, ob die Planungskosten seitens der Investorengemeinschaft getragen
würden.
Dies wird vom Ersten Gemeinderat Looschen bestätigt.
Des Weiteren merkt Beigeordneter Bilger an, dass die
Verkehrsflächen, insbesondere der Wendekreis gegebenenfalls zu klein
dargestellt worden seien.
Erster Gemeinderat Looschen erklärt daraufhin, dass
seitens der Verwaltung festgestellt wurde, dass die Verkehrsfläche
augenscheinlich zu klein bemessen worden sei. Es handele sich bei der Planung
lediglich um einen Vorentwurf. Im Rahmen der weiteren Planung werde überprüft,
ob die Darstellung der Erschließungsstraße ausreichend sei.
Ratsherr Wendt fragt nach, ob die Ansiedlung einer
Feuerwehr auch in einem Gewerbegebiet möglich sei.
Erster Gemeinderat Looschen erläutert, dass der Bau
eines Feuerwehrgerätehauses in einem
Gewerbegebiet möglich sei.
Ratsherr Wendt befürwortet den Standort und zugleich,
dass Investoren, welche in der Nähe wohnen, die Fläche entwickeln.
Mitglied Reinkober erklärt daraufhin, dass die
Autobahn zwar in der Nähe vorhanden sei, jedoch aus städtebaulicher Sicht ein
Gewerbegebiet in dieser Lage angrenzend der Abrundungssatzung „Sage-Haast“
nicht verträglich sei. Die Ausweisung einer Mischgebietsfläche wäre nach seiner
Einschätzung ortsverträglicher. Auch eine mögliche Ansiedlung der Feuerwehr
wäre in einer Mischgebietsfläche möglich. Ebenfalls stelle er sich die Frage,
wieso die Gemeinde die Fläche nicht erworben habe. Somit wäre eine
Investorenplanung nicht erforderlich.
Ratsherr Jannis Behrens befürwortet die Planung, auch
die Privatinitiative und ebenfalls den Standort für die Ausweisung einer
Gewerbefläche direkt an der Autobahn. Weiterhin stellt er klar, dass die
Gemeinde eine Feuerwehrbedarfsplanung beauftragt habe. Dennoch wäre ein
Standort für die neu zu bauende Feuerwehr auf dieser Fläche möglich.
Erster Gemeinderat Looschen ergänzt erneut, dass ein
Feuerwehr-Standort auf dem Gelände möglich wäre. Mit den Investoren habe
bereits ein Austausch stattgefunden, ob eine Teilfläche für einen möglichen
Standort zur Verfügung gestellt werden könnte. Zunächst solle ein Signal zur
Planung aufgezeigt werden, damit grundsätzlich Baurecht geschaffen werden
könne.
Ratsherr Jannis Behrens erkundigt sich nach der
Geschwindigkeitsregelung an der Garreler Straße.
Erster Gemeinderat Looschen weist daraufhin, dass die
Geschwindigkeitsregelung von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises
angeordnet werde.
Beigeordneter Uwe Behrens ist kritisch gegenüber der
Planung. Die Gemeinde solle selber Herr der Planung sein und bleiben. Ebenfalls
müsse die ehemalige Gaststätte „Haaster Krug“ berücksichtigt werden. Bei der
Ansiedlung möglicher Gewerbebetriebe könnten durch eine gemeindliche
Vermarktung lokale Investoren bevorzugt werden. Ebenfalls könne die Gemeinde
sodann gewerbeverträgliche Investoren ansiedeln.
Erster Gemeinderat Looschen erläutert, dass die
Gemeinde bei den Grundstücksverhandlungen mit dem vorherigen Eigentümer nicht
zum Zuge gekommen sei.
Stellv. Bürgermeisterin Otte-Saalfeld begrüßt die
Planung. Die Situation zum Gaststättenbetrieb „Haaster Krug“ solle separat
betrachtet werden.
Beigeordneter Bilger stellt klar, dass die Gemeinde im
Rahmen der Gestaltung des Bauleitplanverfahrens die Nutzung bestimme. Mögliche
Bauherren müssten sich schließlich an die Bebauungsmöglichkeiten halten. Durch
die Ansiedlung möglicher Gewerbetreibender könne die Gaststätte „Haaster Krug“
ertüchtigt werden.
Beigeordneter Uwe Behrens erklärt, dass er der Planung
grundsätzlich nicht negativ gegenübergestellt sei. Die Gemeinde solle jedoch
mehr Lenkungsmöglichkeiten haben.
Die mögliche Erschließung und Vermarktung einer
Gewerbegebietsfläche seitens der Gemeinde oder durch eine
Investorengemeinschaft wird diskutiert.
Mitglied Reinkober teilt mit, dass er sich die
Ansiedlung von Co-Workingplaces für das Gebiet nicht vorstellen könne. Nur die
Investorengemeinschaft könne über die Ansiedlung der Betriebe entscheiden. Er
regt an, dass Regelungen mit einem städtebaulichen Vertrag getroffen werden.
Stellv. Bürgermeisterin Otte-Saalfeld ergänzt, dass
Mitglieder der Investorengemeinschaft in der Nachbarschaft des
Geltungsbereiches leben. Somit seien diese sicherlich bemüht,
gebietsverträgliche Betriebe anzusiedeln. Weiterhin merkt sie an, dass auch
weitere Handwerksbetriebe in der Nähe ihren Betriebssitz hätten.
Erster Gemeinderat Looschen teilt den Anwesenden mit,
dass ein städtebaulicher Vertrag in Bearbeitung sei. Darin werde unter anderem
auch die Übernahme von Erschließungs- und Planungskosten geregelt.