Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen des Landkreises Oldenburg zur Windenergieplanung zur Kenntnis.


Sach- und Rechtslage:

 

Durch § 3 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) wurde festgelegt, dass die Bundesländer einen durch das Gesetz bestimmten Flächenbeitragswert zu erfüllen haben. Dieser Flächenbeitragswert legt fest, wieviel Prozent der Landesfläche für die Windenergie bereitgestellt werden soll. Dem Land Niedersachsen wurde aufgetragen, bis zum 31.12.2032 einen Flächenbeitragswert von 2,2 % zu erreichen. Im aktuellen Entwurf des Nieders. Gesetzes zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten (NWindG) ist für den Landkreis Oldenburg ein Flächenbeitragswert von 2,72 % bis zum 31.12.2032 vorgesehen.

 

Daher plant der Landkreis Oldenburg aktuell die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP).

 

In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses wird die Baudezernentin des Landkreises Oldenburg, Frau Eva-Maria Langfermann, den aktuellen Stand der Windenergieplanung vortragen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Seitens des Landkreises Oldenburg werden von Frau Eva-Maria Langfermann und Herrn Paul Eberhardt die Vorranggebiete für Windenergieanlagen dem Ausschuss vorgestellt.

 

Die Fragen der Ausschussmitglieder werden in diesem Rahmen durch die Vortragenden beantwortet.

 

Die Präsentation ist der Beschlussvorlage BV/0606/2021-2026 beigefügt.