Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ wird als Entwurf angenommen.

 

Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.


Sach- und Rechtslage:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2023 die Aufstellung und den Vorentwurf der 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ beschlossen.

 

Auf dem Gelände des Metropolparks Hansalinie ist derzeit eine Fläche im Flächennutzungsplan als Sondergebiet (SO) Fliegen/Gewerbe sowie eine Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesenen. Da die Sondernutzungserlaubnis „Fliegen“ aufgehoben wurde, ist eine Sondergebietsausweisung nicht mehr korrekt. Nunmehr sollen die in der Anlage gekennzeichneten Bereiche (Teilbereich 1 und 2) als gewerbliche Baufläche (G) dargestellt werden.

 

Da auf dem Gelände rechtlich kein Flugverkehr mehr stattfinden kann, soll der Bereich zukünftig gewerblich genutzt werden. Im Parallelverfahren wurden hierzu die Bebauungspläne Nr. 109/I A „Gewerbepark Ahlhorn“ und der Bebauungsplan Nr. 109/II A „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“, 1. Änderung, aufgestellt.

 

Mit der 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ sollen die in Teilbereich 1 (derzeit SO Fliegen/Gewerbe) und die in Teilbereich 2 (derzeit Fläche für die Landwirtschaft) dargestellten Flächen in „gewerbliche Baufläche“ geändert werden. Damit werden die Voraussetzungen für die im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungspläne festgesetzte Nutzung geschaffen.

 

Die Planzeichnung zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0609/2021-2026 als Entwurf beigefügt.

 

In der Zeit vom 09.10.2023 bis einschließlich 09.11.2023 konnte sich die Öffentlichkeit über die Planung informieren. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme bis zum 09.11.2023 gebeten.

 

Private Anregungen wurden nicht vorgebracht.

 

Die von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit einem Entscheidungsvorschlag der Beschlussvorlage Nr. BV/0609/2021-2026 beigefügt.

 

Herr Peter Stelzer, Büro regionalplan & uvp, planungsbüro peter stelzer GmbH, Freren, wird die Planung in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vorstellen.

 

Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ wird als Entwurf angenommen.

 

Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Herr Dipl.-Geograph Peter Stelzer, Büro regionalplan & uvp, planungsbüro peter stelzer GmbH, Freren, stellt die Planung vor.

 

Die Präsentation ist der Beschlussvorlage BV/0609/2021-2026 beigefügt.

 

Mitglied Reinkober bezieht sich auf die Stellungnahme der Hunte-Wasseracht und fragt an, ob das Entwässerungskonzept bei der öffentlichen Auslegung veröffentlicht werde.

 

Dipl.-Geograph Stelzer erklärt, dass das Entwässerungskonzept bei der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB mit ausgelegt werde.

 

Mitglied Reinkober verweist auf die Stellungnahme des Landkreises Oldenburg. Diese beziehe sich auf die Abstandsflächen zum Wald. Zum Erhalt des Waldbestandes empfinde er diese Forderung als notwendig.

 

Mitglied Reinkober erkundigt sich nach einer möglichen Erschließung an die Visbeker Straße (L880). Nach dem derzeitigen Planungsstand wäre eine Erschließung an die L880 ausgeschlossen.

 

Dipl.-Geograph Stelzer erklärt darauf hin, dass eine Anbindung an die Visbeker Straße mit sehr komplexen Planungsanforderungen verbunden sei. Die Leistungsfähigkeit der Vechtaer Straße (L870) wäre nach Angaben der zuständigen Straßenbaubehörde gegeben.

 

Herr Kolthoff, Geschäftsführer Metropolpark Hansalinie GmbH (MPH), wiederholt daraufhin, dass die Vechtaer Straße den Verkehr aufnehmen könne. Die innere Erschließung des Metropolparks sei entsprechend ausgerichtet.

 

Ratsherr Beelage erkundigt sich nach einer möglichen Abstufung der Gebäudehöhe im GE-Bereich des Bebauungsplanes Nr. 109/II A Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn, 1. Änderung zum Schutz der Anwohner.

 

Herr Kolthoff erklärt, dass seitens der ursprünglichen Planung, eine Höhe von 50 Meter beabsichtigt gewesen sei. Man habe sich darauf verständigt, auch in den Randbereichen eine Höhe von insgesamt 30 Meter zu belassen.

 

Ratsherr Hüsers erkundigt sich, ob es machbar sei, entlang der L880 die Möglichkeit eines Fahrradweges einzuplanen und, ob der Bebauungsplan entsprechend verkehrliche Anbindungen zulasse.

 

Herr Stelzer erklärt darauf hin, dass die Errichtung eines Fahrradweges in der Zuständigkeit des Landes liege.

 

Ratsherr Hüsers regt an, ob eine Festsetzung für die mögliche Anbindung eines Fahrradweges möglich sei.

 

Herr Stelzer wiederholt, dass die Planung in der Zuständigkeit des Landes erfolge müsse. Ebenfalls nehme er an, dass die mögliche Anlegung eines Fahrradweges im Bereich der Bauverbotszone erfolgen würde. Dieser Bereich werde aufgrund der textlichen Festsetzung nicht überbaut.