Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

„Die Kinderkrippe Großenkneten wird aufgrund des nicht ausreichenden Betreuungsangebotes um 3 Gruppenräume einschließlich der erforderlichen Nebenräume sowie einem Bewegungsraum erweitert. Die Trägerschaft für dieses zusätzliche Betreuungsangebot soll die ev.-luth. Kirchengemeinde Großenkneten übernehmen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Trägervertrag zu den gleichen Konditionen der jetzigen Krippengruppe zu erweitern.“

 


Sach- und Rechtslage:

 

Die aktuellen Belegungszahlen mit den bestehenden Wartelisten weisen insbesondere für die Betreuung der 1- bis 3-jährigen Kinder (Krippenkinder) für den Ortsteil Großenkneten deutlich fehlende Betreuungsmöglichkeiten auf. Eine Übersicht über die prognostizierten Betreuungsbedarfe ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0584/2021-2026 beigefügt.

 

Um das fehlende Betreuungsangebot anzupassen, soll die Ev. Kinderkrippe Regenbogenland baulich erweitert werden, da in der Einrichtung wie auch im benachbarten Kindergartengebäude keine freien Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Es sollen 2 neue Gruppen mit 30 zusätzlichen Krippenplätzen einschließlich der erforderlichen Nebenräume (Sanitärbereiche, Ruhebereiche) sowie ein gesetzlich vorgeschriebener Bewegungsraum entstehen. Die ev.-luth. Kirchengemeinde Großenkneten hat die Bereitschaft zur Übernahme der Trägerschaft für diese zusätzlichen Gruppen erklärt.

 

Die bauliche Erweiterung ist nach Prüfung durch das Architekturbüro kbg architekten bagge - grothoff - halupzok PartG mbB auf dem Wilhelm-Wellmann-Platz möglich.

 

Für die beiden zusätzlichen Gruppen sind jeweils drei Fachkräfte (ErzieherInnen) erforderlich, gleichzeitig erhöht sich die Freistellungszeit für die Einrichtungsleitung. Neben den Investitionskosten von 2,7 Mio. Euro fallen jährlich zusätzliche Personalkosten (ca. 370.000,00 €) sowie Sach- und Betriebskosten (90.000,00 €) an. Gleichzeitig werden Einnahmen i.H.v. ca. 230.000,00 € (Finanzhilfe, Elternbeiträge) erzielt, so dass für diese beiden neuen Gruppen mit einem gemeindlichen Zuschuss für den laufenden Krippenbetrieb von jährlich etwa 230.000,00 € gerechnet werden muss.

 

Um auch langfristig den gestiegenen Betreuungsbedarf für Krippenkinder - auch bedingt durch die neuen Wohngebiete am „Greve“ sowie in Döhlen und durch die Ausweisung des neuen Wohnbaugebietes „Schoolpadd“ - abdecken zu können und weitere familiengerechte Betreuungsangebote vorzuhalten, soll die Kinderkrippe Großenkneten erweitert werden. Durch die zentrale Lage in der Gemeinde können auch Familien aus anderen Ortsteilen die Betreuung in Anspruch nehmen. Die Planungen zu den Raumgrößen sollen flexible Betreuungsmöglichkeiten sowohl für Krippen- wie auch alternativ für Kindergartenkinder berücksichtigen.

 

Hierfür sind die Planungen aufzunehmen.

 

Der Bürgermeister schlägt daher zur Schaffung von Betreuungsangeboten für Krippenkinder oder flexibel für Kindergartenkinder im Ortsteil Großenkneten vor, die bestehende Ev. Kinderkrippe Regenbogenland um zwei Gruppenräume einschließlich der erforderlichen Nebenräume sowie einem Bewegungsraum zu erweitern. Haushaltsmittel hierfür stehen in Höhe von 2,7 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Die Planungen werden mit der ev.-luth. Kirchengemeinde Großenkneten als Träger der Einrichtung abgestimmt.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt zur Sach- und Rechtslage aus.

 

Beigeordneter Wilke merkt an, dass es immer eine Freude sei, solche Anlagen zu erweitern. Von den Vorgängern im Gemeinderat sei das Gebäude nach bestem Wissen und Gewissen gut geplant worden. Da der Bedarf jedoch aktuell nicht gedeckt werde, werde es Zeit nach zu justieren. Die FDP-Fraktion sei dafür, mutiger zu planen und einen zusätzlichen Gruppenraum zu erstellen. Man hätte so den Vorteil, dass nicht wieder alles komplett ausgereizt werden müsse. Es bestehe die Gefahr, dass man in wenigen Jahren eventuell wieder vor einer möglichen Erweiterung stehe. Auch für das Personal würden durch die zusätzlichen Räumlichkeiten attraktive Entwicklungsmöglichkeiten bestehen. Die FDP-Fraktion stellt daher den Antrag, die Beschlussvorlage entsprechend zu ändern.

 

Beigeordnete Grotelüschen erklärt, dass die CDU-Fraktion den Anbau begrüßen würde. Anhand der neuen Berechnungsrundlagen würde auch eine Zustimmung für den Anbau von drei Gruppenräumen erfolgen. Dies sei nur möglich, da die Verwaltung und der Architekt vorausschauend gedacht hätten. Mit dem zusätzlichen Raum sei man flexibel. Es würde auch die Möglichkeit bestehen, dort Kindergartenkinder unterzubringen. Mit dem Anbau würde man eine Verdoppelung an Krippenplätzen in Großenkneten erreichen. Dies sei auch ein Signal an die Eltern. Dieser Beschluss sei eine ratsübergreifende Entscheidung für mehr Kita-Plätze. In der Gesellschaft müssten aktuell immer mehr Eltern arbeiten. Der Anbau hätte eine gute Außenwirkung und sei ein Standortvorteil. Es müsse jedoch eine Unterstützung von Bund und Land erfolgen. Auch bei der Personalgewinnung müsse eine Unterstützung erfolgen. Bund und Land müssten gegebenenfalls auch andere Wege gehen, um Personal zu gewinnen. Es würde nichts bringen, gute Gebäude und Ausstattung vorzuhalten, wenn kein Personal vorhanden sei.

 

Bürgermeister Schmidtke merkt an, dass der Architekt den Platzbedarf für drei Gruppenräume ermittelt habe, um zu prüfen, ob dies realisierbar sei. 

 

Amtsleiterin Asche stellt die aktuellen Belegungszahlen für den kommenden Sommer vor. So gäbe es nach aktuellem Stand in den Kindertagesstätten in Ahlhorn 19 fehlende Plätze im Kindergarten und 13 freie Plätze im Krippenbereich. In der Kindertagesstätte Sage jeweils zwei freie Plätze im Kindergarten und im Krippenbereich, in den Kindertagesstätten Großenkneten 24 fehlende Plätze im Kindergarten und 11 fehlende Plätze im Krippenbereich sowie in den Kindertagesstätten Huntlosen 19 fehlende Plätze im Kindergarten und 4 fehlende Plätze im Krippenbereich. Diesbezüglich werden kurzfristige Überlegungen in der Verwaltung angestellt, wie diese Fehlbedarfe aufzufangen sind.

 

Ratsherr Hüsers merkt an, dass in dem Kita-Bedarfsplan des Landkreises Oldenburg zu sehen sei, wie viele Kinder in Großenkneten tatsächlich geboren seien. Zum Stand 06.06.2023 gäbe es

 

                167         0- bis 1-Jährige

                198         1- bis 2-Jährige

                170         2- bis 3-Jährige.

 

Für die Kinder von 0 bis 2 stehen 75 Krippen- und 65 Tagespflegeplätze zur Verfügung. Damit sei nicht einmal ein Geburtsjahr abgedeckt. Es bestehe daher Handlungsbedarf. Die Gruppe Grüne – KA – Lahrmann unterstützt den Antrag der FDP-Fraktion. Zudem sei die Sprachförderung ein wichtiges Thema. Es sollte in einem zukünftigen Ausschuss behandelt werden. Im Krippenbereich habe der Landkreis Oldenburg einen Bedarf von 60 Prozent ausgemacht. Die Verwaltung sehe einen Bedarf in Großenkneten, Huntlosen und Sage von 80 Prozent. Die angegebene Quote für Ahlhorn in Höhe von 40 Prozent sei so nicht zu akzeptieren. Dies würde bedeuten, dass ein Großteil der Kinder nicht die Kindergärten und -krippen besuchen würden. Die Familien müssten als unsere Kunden angesehen werden. Man müsse die Sprachförderung auch für die Kinder von 1 bis 3 Jahren auslegen.

 

Ratsherr Beelage beantragt eine Unterbrechung der Sitzung von fünf Minuten.

 

Vor der Unterbrechung merkt Ratsherr Rykena an, dass auch die AfD-Fraktion eine Notwendigkeit sehe. Jedoch seien die tatsächlichen Bedarfe immer schwer zu ermitteln. In Großenkneten sei ein Bedarf von 80 Prozent berücksichtigt. Das jetzige Projekt sei sehr teuer. Sofern man jetzt über Bedarf bauen würde, hätte dies erhebliche Kosten zur Folge. Man sei bereit, bei einem möglichen anderen Projekt über Bedarf zu bauen. Der FDP-Änderungsantrag komme erst jetzt kurz vor Ende der Beratungen. Dies würde auch haushaltsrechtliche Probleme nach sich ziehen. Den Änderungsantrag würde die AfD-Fraktion nicht mitgehen. Der Beschlussvorlage hingegen, würde man zustimmen.

 

Ratsvorsitzender Deye unterbricht die Sitzung von 17:50 bis 17:55 Uhr.

 

Ratsherr Beelage merkt an, dass eine vorherige Beratung dieses Änderungsantrages in den Fachausschüssen gut gewesen wäre. Die Änderung bedeute einen hohen Aufwand. Die Entscheidung sei zukunftsweisend. Die Personalsituation sei schwierig. Für ihn sei es wichtig, dass der zusätzliche Raum sowohl für Krippen- als auch für Kindergartenplätze genutzt werden könne. Diese Flexibilität müsste mit in die Beschlussvorlage eingebaut werden.

 

Ratsherr Martens merkt an, dass die Formulierung flexibel gestaltet sein müsse. Man müsse Mut zum Maximum haben. Man müsse nicht nach Problemen, sondern nach Lösungen suchen. Generell müsste das Land in Ahlhorn unterstützen.

 

Ratsfrau Haake merkt an, dass sie froh darüber sei, eine Mehrheit für die geänderte Beschlussvorlage gefunden zu haben. Dies sei Werbung für eine familienfreundliche Kommune. Man müsse die Familienpolitik mit Weitblick planen. Die Zahlen würden sich häufig ändern. Mit dieser intelligenten Konstruktion könne man gut leben.

 

Ratsherr Hüsers erklärt, dass man von den Selbstverwirklichungen der Architekten weg und hin zu Zweckbauten kommen müsse. Dann wären mehr Lösungen möglich. Hinsichtlich der Haushaltsproblematik sei es möglich, die zusätzlichen Kosten im Rahmen eines Nachtragshaushaltes unterzubringen. Grundsätzlich müsse man das Land und den Bund in die Pflicht nehmen. Für den Ortsteil Ahlhorn müsse der Gemeinderat eine aktive Rolle einnehmen.

 

Erster Gemeinderat Looschen verliest die geänderte Beschlussvorlage:

 

„Die Kinderkrippe Großenkneten wird aufgrund des nicht ausreichenden Betreuungsangebotes um 3 Gruppenräume einschließlich der erforderlichen Nebenräume sowie einem Bewegungsraum erweitert. Die Trägerschaft für dieses zusätzliche Betreuungsangebot soll die ev.-luth. Kirchengemeinde Großenkneten übernehmen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Trägervertrag zu den gleichen Konditionen der jetzigen Krippengruppe zu erweitern.“

 

Ratsherr Bilger merkt an, dass im letzten Absatz die Wörter „jetzige Krippengruppe“ herausgestrichen werden sollten.

 

Erster Gemeinderat Looschen merkt an, dass für alte bestehende Gruppen eine Zuschusszahlung erfolgen würde. Für neue Gruppen gäbe es hingegen keinen Zuschuss. Wenn der bestehende Passus herausgenommen würde, sei dies unklar. Daher sollte der Passus bestehen bleiben.

 

Sodann wird über die geänderte Beschlussempfehlung abgestimmt.