Sitzung: 25.04.2024 Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 1
Vorlage: BV/0632/2021-2026
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die
Übergangsgruppen einzurichten und für den Betrieb der neuen Einrichtung einen
geeigneten Träger zu beauftragen.
Hierzu soll vorrangig das Gespräch mit der
Ev.-luth. Kirchengemeinde Großenkneten geführt werden.
Sach- und Rechtslage:
Die Anmeldezahlen zum kommenden Kindergartenjahr (01.08.2024) weisen insbesondere für den Ortsteil Großenkneten, aber auch für den Ortsteil Huntlosen fehlende Betreuungsmöglichkeiten insbesondere im Kindergartenbereich auf. Die Belegungsübersicht 2024 ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0632/2021-2026 beigefügt.
Um das fehlende Betreuungsangebot anzupassen, sollen zum neuen Kindergartenjahr (01.08.2024) zwei zusätzliche Kindergartengruppen eingerichtet werden. Da hierfür weder in den Kindertageseinrichtungen noch in anderen Gebäuden geeignete freie Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, müssten Gruppenräume einschließlich der Nebenräume geschaffen werden. Dies könnte durch das Aufstellen von Raumcontainern mit den erforderlichen Sanitär- und Nebenräumen in Großenkneten erfolgen. Hierzu müsste eine Abstimmung mit dem Fachbereich „Kindertagesstätten“ des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung erfolgen. Die neuen Betreuungsplätze könnten aufgrund der zentralen Lage auch von Kindern aus den anderen Ortsteilen genutzt werden.
Für die Raumcontainer ist ein geeigneter Standort festzulegen.
Die beiden bestehenden Einrichtungen in Großenkneten werden von der ev.-luth. Kirchengemeinde Großenkneten als Träger geführt. Insofern wurde auch für die Übergangsgruppen bei der Kirchengemeinde angefragt. Wie dem der Beschlussvorlage Nr. BV/0632/2021-2026 beigefügtem Schreiben der Ev. Kirchengemeinde zu entnehmen ist, wäre Bedingung für die Übernahme der Trägerschaft die Finanzierung einer Geschäftsführung für alle von der Kirchengemeinde Großenkneten betriebenen KiTas mit 19,25 Wochenstunden (jährliche Arbeitgeberkosten von ca. 35.000,00 €). Der Kirchengemeinde wurden verwaltungsseitig eine Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale von 190,00 € auf 240,00 € pro Kind angeboten. Dies wäre eine Erhöhung von 12.200,00 €, nach Fertigstellung der Erweiterung von etwa 13.000,00 € jährlich, die die Kirchengemeinde für zusätzlichen Verwaltungsaufwand einsetzen könnte. Eine einvernehmliche Lösung konnte nicht gefunden werden, da die Vertreter der Kirchengemeinde das Angebot für zu niedrig hielten. Auch wenn die Kirchengemeinde bereit ist, die ihrerseits geforderten Bedingungen anzupassen, ist eine Einigung bzw. ein für beide Seiten akzeptabler Kompromiss nicht absehbar. Da die Gruppen den Betrieb bereits zum neuen Kindergartenjahr aufnehmen sollen, ist eine kurzfristige Lösung erforderlich.
Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht kurzfristig gefunden werden, müsste nach einem anderen Träger gesucht oder die Übergangsgruppen in kommunaler Trägerschaft geführt werden. Entsprechend der Trägerschaft soll auch der Standort ausgewählt werden. Infrage kommen hierbei der Wilhelm-Wellmann-Platz oder die im Eigentum der Gemeinde befindliche Fläche beim Diakonischen Werk, Am Esch 11.
Für die beiden neuen Gruppen sind jeweils zwei Fachkräfte (ErzieherInnen, SozialassistentInnen) mit ggf. Übertragung der Leitungsfunktion erforderlich. Neben den Personalkosten (ca. 210.000,00 €) fallen Sach- und Betriebskosten (100.000,00 €) sowie die Containermiete (etwa 75.000,00 €) jährlich an. Die Herrichtung eines Außenspielbereiches ist ebenfalls einzuplanen. Gleichzeitig ist mit Einnahmen i.H.v. ca. 100.000,00 € (in 2024 ggf. durch zunächst nicht voll besetzte Gruppen 50.000,00 €) durch die Finanzhilfepauschale zu rechnen.
Mit der Fertigstellung der um drei Gruppenräume zu erweiternden Kinderkrippe in Großenkneten entsprechend des Ratsbeschlusses vom 04.03.2024 sollen die Übergangsgruppen aufgelöst werden.
Der Bürgermeister schlägt daher
zur Schaffung von Betreuungsangeboten vor, im Ortsteil Großenkneten aufgrund
des nicht ausreichenden Betreuungsangebotes zum neuen Kindergartenjahr
zusätzliche Betreuungsplätze im Elementarbereich (3 Jahre bis zur Einschulung)
zunächst als Übergangslösung (mobile Anlage/Container) durch Einrichtung von
zwei Kindergartengruppen zu schaffen. Für den Betrieb der neuen Einrichtung
soll ein geeigneter Träger gefunden werden.
Die Haushaltsmittel für diese Übergangslösung werden überplanmäßig bzw. über den Nachtragshaushalt 2024 zur Verfügung gestellt.
Sitzungsbeiträge:
Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.
Ratsfrau Haake betont, dass die Kommunen bei der Planung der Kindertagesstätten Herausforderungen gegenüberstehen, welche zukünftig durch den Einsatz eines digitalen Anmeldetools besser gerüstet seien. Sie bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass dann zukünftig der Bedarf besser festgestellt und somit perspektivisch die Zukunft geplant werden könne. Sie merkt an, dass ein guter Austausch auch mit den Grundschulen und der Verwaltung bestehe, damit man gut aufgestellt sei, auch bezüglich der Nachmittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026. Der Fehlbedarf an Plätzen im Bereich der Kindergartenplätze sei seit Februar/März diesen Jahres bekannt. Sie dankt der Verwaltung für die Vorabarbeiten, damit der Bedarf sichergestellt werden könne. Sie regt an, dass jetzt alle Beteiligten zusammen an einer Lösung suchen müssten, damit den Kindern dieser zustehende Platz auch zur Verfügung stände. Sie stellt den Antrag, dass die Beschlussempfehlung nach dem zweiten Absatz mit den Worten „Hierzu soll vorrangig das Gespräch mit der Ev.-luth. Kirchengemeinde Großenkneten geführt werden.“ ergänzt werde.
Stellv. Vorsitzende Jähnke spricht sich für eine kurzfristige Lösung und somit für die Einrichtung der Übergangslösung aus.
Mitglied Dr. Evers bringt zum Ausdruck, dass er die Position der Ev.-luth. Kirchengemeinde als Träger erläutern möchte. Dazu stellt er heraus, dass es um die Einrichtung von zusätzlichen zwei Übergangsgruppen gehe. Aufgrund der Anfrage der Verwaltung, ob die Ev.-luth. Kirchengemeinde die Trägerschaft übernehmen könne, wurde dieses aufgrund der guten bisherigen Zusammenarbeit bestätigt. Dazu seien aus seiner Sicht jedoch notwendige Voraussetzungen einzuhalten. Die bisherigen Bestrebungen, in einen Kita-Verbund einzutreten, machen deutlich, dass Veränderungen für die Übernahme einer Trägerschaft aus seiner Sicht notwendig seien. Ein nebenamtliches bzw. ehrenamtliches Gremium könne diese Arbeit nicht mehr leisten. Sodann erläutert Mitglied Dr. Evers die Aufgaben einer Trägerschaft. Für die Verwaltung der Einrichtung werde von der Kommune an die Trägerschaft eine sogenannte Verwaltungskostenpauschale gezahlt. Um eine Vergleichbarkeit zu anderen Kommunen herzustellen, macht Mitglied Dr. Evers darauf aufmerksam, dass die Stadt Wildeshausen pro genehmigten Platz eine Verwaltungskostenpauschale je Kind von 309,00 Euro zahle. Die Stadt Oldenburg zahle 7,5 % des Haushaltsvolumens als Anteil der Verwaltungskostenpauschale. Die Gemeinde Großenkneten zahle zum jetzigen Stand eine Verwaltungskostenpauschale von 37.000 Euro jährlich. Dieses seien 2,37 % des Haushaltsvolumens. In der Gemeinde Großenkneten stehe dem ein kirchlicher Eigenanteil von 76.500 Euro gegenüber. Für Trägeraufgaben werde die Einstellung einer Geschäftsführerin, insbesondere für den Bereich Personal, vorgeschlagen. Dazu müsse 50 % einer Stelle mit der Vergütungsgruppe E12 zugrunde gelegt werden. Über die Eingruppierung und auch über den konkreten Stundenumfang kann bei vorliegenden genauen Zahlen noch einmal nachgedacht werden. Deswegen bekräftigt Mitglied Dr. Evers, dass die vorgeschlagene Lösungsfindung keine Bedingung, sondern ein Vorschlag für eine Einigung sei. So unterstreicht Mitglied Dr. Evers, dass für seine vorgeschlagene Lösung 35.000 Euro an Personalkosten anfallen würden. Das entspräche nicht dem Angebot der Verwaltung, die Verwaltungskostenpauschale um 50,00 Euro zu erhöhen. Er erläutert, warum er den jährlichen Zuschussbetrag von 13.000 Euro rechnerisch für falsch halte. Ebenfalls stehe eine Begründung zur Höhe von 50,00 Euro trotz Anfrage aus. Eine einvernehmliche Lösung mit diesem Vorschlag sei aus seiner Sicht nicht möglich. Er unterstreicht, dass die Alternativen, entweder die Trägerschaft neu auszuschreiben oder in eigener Regie zu übernehmen, zeitintensiv und kostensteigernd seien. Des Weiteren weist Mitglied Dr. Evers auf Probleme hin, die sich aus der Tätigkeit verschiedener Träger am selben Standort ergeben könnten.
Bürgermeister Schmidtke nimmt Bezug auf den Antrag der Ev.-luth. Kirchengemeinde und erläutert, dass die dort gewählten Worte „unter der Voraussetzung“ begründen, warum in der Verwaltungsvorlage somit der Ausdruck „Bedingung“ gewählt wurde. Er macht deutlich, dass hier somit von einer Grundvoraussetzung auszugehen sei, um weiter miteinander zu verhandeln. Insbesondere macht Bürgermeister Schmidtke darauf aufmerksam, dass es aktuelle Vereinbarungen auch mit der Ev.-luth. Kirchengemeinde gäbe, die zeigen, dass der Verwaltungskostenbeitrag von 190,00 Euro als angemessen und ausreichend anzusehen sei. Ebenfalls begründet Bürgermeister Schmidtke den Vorschlag, die Verwaltungskosten pro Kind um 50,00 Euro zu erhöhen. Der Verwaltungsmehrbedarf je Woche werde bei sieben bis acht Stunden gesehen, die mit dem vorgeschlagenen Angebot ausreichend abgedeckt seien.
Mitglied Dr. Evers bekräftigt, dass laut dem Schreiben der Ev.-luth. Kirchengemeinde die Voraussetzungen für eine Trägerübernahme als Vorschlag eindeutig gekennzeichnet seien.
Mitglied Koopmann verdeutlicht, dass eine verbindliche schnelle Lösung herbeigeführt werden sollte. Er verdeutlicht die Problematik in Verbindung mit der Personalbeschaffung und dem Fachkräftemangel. Deswegen plädiere er den Fokus auf eine schnelle Entscheidung zu setzen und notwendige vertragliche Änderungen anschließend anzugehen.
Ratsherr Lahrmann bringt zum Ausdruck, dass die Sicherstellung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wichtig und zukünftig auch durch das neue Demokratietool besser planbar sei. Er begrüße somit die Einrichtung der zusätzlichen Betreuungsplätze durch eine Übergangslösung und spricht sich auch dafür aus, in erster Linie mit der Ev.-luth. Kirchengemeinde zu verhandeln, damit es zu einer schnellen Lösung komme.
Sodann lässt Ausschussvorsitzende Martens über die weitergehende Beschlussempfehlung, die wie folgt lautet abstimmen:
„Im Ortsteil Großenkneten sollen aufgrund des nicht ausreichenden Betreuungsangebotes zum neuen Kindergartenjahr zusätzliche Betreuungsplätze im Elementarbereich (3 Jahre bis zur Einschulung) zunächst als Übergangslösung (mobile Anlage/Container) durch Einrichtung von zwei Kindergartengruppen geschaffen werden.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Übergangsgruppen einzurichten und für den Betrieb der neuen Einrichtung einen geeigneten Träger zu beauftragen.
Hierzu soll vorrangig das Gespräch mit der Ev.-luth. Kirchengemeinde Großenkneten geführt werden.
Die Haushaltsmittel für diese
Übergangslösung werden überplanmäßig bzw. über den Nachtragshaushalt 2024 zur
Verfügung gestellt.“