Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Bundestag hat eine stufenweise Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab dem Schuljahr 2026/2027 beschlossen. Danach haben ab August 2026 alle Schulanfänger einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung. Der Anspruch wird in den Folgejahren jeweils um eine Klassenstufe angehoben. Ab dem Schuljahr 2029/2030 haben demzufolge die Kinder aller Klassenstufen im Grundschulbereich einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.

 

Bezüglich der Umsetzung des Rechtsanspruchs sowohl allgemein im Land Niedersachsen als auch konkret im Landkreis Oldenburg und in der Gemeinde Großenkneten gibt es noch viele offene Fragen. Um die Vorstellungen und Wünsche aller beteiligten Akteure bei den Planungen zu berücksichtigen, wurde Ende 2023 ein Arbeitskreis eingerichtet. Diesem gehören Vertreter/innen der Ratsfraktionen, der Schulleitungen, der Elternvertretung sowie der Verwaltung an. Außerdem besteht ein Austausch mit den anderen kreisangehörigen Gemeinden sowie dem Landkreis Oldenburg.

 

In der letzten Sitzung des Arbeitskreises am 06.02.2024 wurde beschlossen, die Eltern und Erziehungsberechtigten der in den Schuljahren 2026/2027 und 2027/2028 schulpflichtig werdenden Kinder zu dem voraussichtlichen Ganztagsbetreuungsbedarf zu befragen. Die Auswertung dieser Befragung wird in der nächsten Arbeitskreissitzung vorgestellt und bildet die Grundlage für die weiteren Planungsschritte.