Sitzung: 30.05.2024 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: BV/0661/2021-2026
Beschluss:
Der vom Ingenieurbüro lux planung, Oldenburg, erstellte Lärmaktionsplan
wird angenommen.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.
Sach- und Rechtslage:
Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion von Schallimmissionen verabschiedet. Die Richtlinie zielt darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern.
Die Kommunen werden in der Richtlinie verpflichtet die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen bzw. fortzuschreiben. Derzeit wird die vierte Runde bearbeitet, die bis spätestens 18.07.2024 abgeschlossen sein muss.
Im Gemeindegebiet verlaufen die kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen „Bundesautobahn A 29 und die Bundesautobahn A 1“. Für den Schienenverkehr ist das Eisenbahnbundesamt zuständig.
Für die Erstellung des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Großenkneten hat das Ingenieurbüro lux planung den Zuschlag erhalten. Der Entwurf wurde vom Ingenieurbüro in einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 18.04.2024 vorgestellt. Anregungen, Hinweise oder Stellungnahmen konnten vorgebracht werden.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.04.2024 den Lärmaktionsplan als Entwurf angenommen und die Veröffentlichung beschlossen. Die Veröffentlichung des Lärmaktionsplan erfolgte in der Zeit vom 23.04.2024 bis einschließlich 23.05.2024. Des Weiteren wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung des Lärmaktionsplans in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme bis zum 23.05.2024 gebeten.
Die im Verfahren von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit Entscheidungsvorschlag der Beschlussvorlage Nr. BV/0661/2021-2026 beigefügt und werden in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses von Herrn Matthias Lux, Ingenieurbüro lux planung, Oldenburg, vorgetragen und erläutert.
Private Einwendungen zum Lärmaktionsplan wurden nicht vorgebracht.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Ingenieurbüro lux
planung, Oldenburg, erstellte Lärmaktionsplan wird angenommen.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange
vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten
Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.
Sitzungsbeiträge:
Erster Gemeinderat Looschen führt in die Sach- und Rechtslage ein.
Herr Matthias Lux, Büro lux planung, Oldenburg, stellt den
Lärmaktionsplan vor.
Die Präsentation ist der Beschlussvorlage BV/0661/2021-2026 beigefügt.
Mitglied Reinkober empfindet den Lärmaktionsplan als sehr schwache
Maßnahme und möchte wissen, ob der Lärmaktionsplan für Betroffene im Internet
einsehbar sei.
Herr Lux entgegnet, dass nur im Zuge des 3-spurigen Ausbaus der Autobahn
A1 Lärmschutzmaßnahmen baurechtlich zum Tragen kommen könnten.
Erster Gemeinderat Looschen teilt mit, dass der Lärmaktionsplan im
Internet unter dem Ratsinformationssystem für jedermann einsehbar sei.