Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0

Beschluss:

Für den im Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich wird die 104. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sondergebiet Energiepark Steinloge“, aufgestellt.

Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.


Sach- und Rechtslage:

Mit Inkrafttreten der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbauflächen Windenergie“ am 30.01.2024, erfolgte eine Steuerung der Windenergieanlagen im Gemeindegebiet.

Der Landkreis Oldenburg befindet sich derzeit noch in der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP). Dieses soll voraussichtlich Ende 2025/Anfang 2026 beschlossen werden. Im derzeitigen Planungsstand des RROP befinden sich im Gemeindegebiet mehrere mögliche Flächen für Windenergie. Die geplanten Vorranggebiete für Windenergie wurden dem Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 29.02.2024 vorgestellt (BV/0606/2021-2026). Die Potenzialanalyse zeigt in Steinloge, nördlich der „Wildeshauser Straße“, zwei mögliche Flächen für Windenergie auf.

Die VR-Energieprojekte (Vorhabenträger) beabsichtigt die Errichtung eines Bürgerenergiewindparks. Hierzu sollen unter anderem auf den zuvor genannten Flächen nördlich der „Wildeshauser Straße“ (Vorranggebiet RROP) sowie südlich der „Wildeshauser Straße“ (104. Änderung Flächennutzungsplan) mehrere Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden. Geplant sind derzeit ca. 12 WEA.

Die Flächen sind im aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Wald“ dargestellt.

Zur planungsrechtlichen Steuerung soll für den in der Beschlussvorlage Nr. BV/0662/2021-2026 als Anlage beigefügten Kartenausschnitt die 104. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sondergebiet Energiepark Steinloge“ aufgestellt werden.

Mit der Umsetzung des Bauleitplanverfahrens wurde das Büro NWP Planungsgesellschaft mbH, Escherweg 1, Oldenburg, seitens des Vorhabenträgers beauftragt.

Weitere Informationen sind den der Beschlussvorlage Nr. BV/0662/2021-2026 beigefügten Dokumenten zu entnehmen.

Für das Verfahren soll zum Schutz der Natur und Umwelt ein faunistisches Gutachten erstellt werden, in welchem schwerpunktmäßig Brutvögel etc. betrachtet werden sollen. Die Brutvogelerfassung erfolgt bereits. In der weiteren Planung erfolgt ebenfalls eine schalltechnische Untersuchung.

Auch wenn der Bau einer WEA angrenzend bzw. im Wald planungsrechtlich umsetzbar ist, ist dies nicht vorgesehen.

Der Vorhabenträger plant, im Rahmen einer Bürgerversammlung sein Vorhaben vorzustellen und zu erörtern.

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Für den im Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich wird die 104. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sondergebiet Energiepark Steinloge“, aufgestellt.

Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.

Sitzungsbeiträge:

Erster Gemeinderat Looschen führt in die Sach- und Rechtslage ein.

Stellv. Ausschussvorsitzender Wendt teilt mit, dass die VR-Energieprojekte an die Politik mit ihrem Vorhaben herangetreten sei. Er könne nicht nachvollziehen, warum die Flächen im RROP des Landkreises ausgeschlossen wurden, nur weil sich diese im Landschaftsschutzgebiet befänden. Seine Fraktion sei mit der Planung einverstanden.

Ratsherr Jannis Behrens teilt mit, dass man in seiner Fraktion geteilter Meinung zu der Planung sei. Er möchte wissen, ob sich die Fläche mit einer anderen Fläche aus dem RROP verrechnen lasse.

Erster Gemeinderat Looschen entgegnet, dass der Landkreis seine Kriterien strikt anwende. Sollte man hier eine Ausnahme zulassen, müsse man diese auch an anderen Stellen zulassen.

Ratsherr Bilger merkt an, dass er es begrüße, dass man im Landschaftsschutzgebiet anders verfahre als der Landkreis. Zudem wäre die Zusammenarbeit mit der VR-Energieprojekte immer gut gewesen und eine Bürgerbeteiligung würde man ebenfalls begrüßen. Er werde der Planung zustimmen, da es wichtig sei, einen vernünftigen Windpark zu errichten.

Beigeordneter Uwe Behrens merkt an, dass es sich hier erst um den Aufstellungsbeschluss handle und Änderungen im Verfahren noch vorgenommen werden könnten. Er empfinde die Vorgaben des Landes an den Landkreis von 2,7 % für nicht begründet. Zudem wäre dieser Wert artenschutzrechtlich sehr fragwürdig. Man stimme der Planung jedoch zu.