Beschluss:

Die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ wird festgestellt.


Sach- und Rechtslage:

Auf dem Gelände des Metropolparks Hansalinie ist derzeit eine Fläche im Flächennutzungsplan als Sondergebiet (SO) „Fliegen/Gewerbe“ sowie eine Fläche als „Landwirtschaftliche Fläche“ ausgewiesen. Da die Sondernutzungserlaubnis „Fliegen“ aufgehoben wurde, ist eine Sonderausweisung nicht mehr gegeben. Nunmehr sollen die in der Anlage (Planzeichnung) gekennzeichneten Bereiche (Teilbereich 1 und 2) als gewerbliche Baufläche (G) ausgewiesen werden.

Da auf dem Gelände rechtlich kein Flugverkehr mehr stattfinden kann, soll der Bereich zukünftig gewerblich genutzt werden. Im Parallelverfahren werden hierzu die Bebauungspläne Nr. 109/I A „Gewerbepark Ahlhorn“ und der Bebauungsplan Nr. 109/II A „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“, 1. Änderung, aufgestellt.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.03.2024 die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ als Entwurf angenommen und die Veröffentlichung des Planentwurfs beschlossen. Die Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgt in der Zeit vom 25.03.2024 bis einschließlich 25.04.2024. Des Weiteren wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung des Planentwurfs in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme gebeten.

Die im Verfahren von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit Entscheidungsvorschlag einschließlich einer Begründung der Beschlussvorlage Nr. BV/0663/2021-2026 beigefügt und werden in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses von Dipl.-Geograf Peter Stelzer, Büro regionalplan & uvp, planungsbüro peter stelzer GmbH, vorgetragen und erläutert.

Private Einwendungen sind zu dieser Bauleitplanung nicht vorgebracht worden.

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ wird festgestellt.

Sitzungsbeiträge:

Die Tagesordnungspunkte 9 bis 11 sollen en’bloc abgestimmt werden.

Erster Gemeinderat Looschen führt in die Sach- und Rechtslagen ein.

Herr Dipl.-Ing. Thiemann und Frau Dr. Schmidt, Büro regionalplan und uvp, planungsbüro stelzer GmbH, Freren, stellen die Planungen vor.

Die Unterlagen sind den Beschlussvorlagen Nr. BV/0663/2021-2026, BV/0665/2021-2026 und BV/0664/2021-2026 beigefügt.

Mitglied Reinkober möchte wissen, wie viel Höhenunterschied im Plangebiet zwischen Ost und West bestehe.

Verwaltungsfachwirtin Brand erläutert, dass der Höhenunterschied drei Meter betrage.

Beigeordneter Faß weist auf die denkmalgeschützte Wache an der Hauptzufahrt hin. Hier wurde zuletzt des Öfteren durch zu große Fahrzeuge das Gesimse beschädigt. Wie solle dies in Zukunft verkehrstechnisch geregelt werden? Solle dies eventuell durch eine Ampel geregelt werden.

Herr Dipl.-Ing. Thiemann teilt mit, dass an der Zufahrt festgehalten werde. Es seien während der Entwurfsauslegungen keine Anregungen für eine neue Zufahrt vorgebracht worden.

Erster Gemeinderat Looschen merkt an, dass im Bereich der Einmündung eine dauerhafte Ampelanlage errichtet werden soll, die derzeit geplant werde.

Ratsherr Stoll möchte wissen, ob die Möglichkeit der Errichtung von Photovoltaikanlagen in der Planzeichnung nur für Gebäude oder auch für Freiflächen gelte.

Herr Dipl.-Ing. Thiemann weist daraufhin, dass gemäß NBauO diese auf Gebäuden bereits verpflichtend seien und somit im Plangebiet dann auch für Freiflächen zulässig wären.

Beigeordneter Uwe Behrens weist auf den Antrag aus dem Jahr 2021 auf Neutrassierung der L 880 und der damit einhergehenden Begradigung dieser hin. Weiter teilt er mit, dass sich hier eine einmalige Chance ergebe, zudem einen Radweg an der dann begradigten Straße herzustellen. Wurden hier Gespräche mit dem Flächeneigentümer geführt?

Erster Gemeinderat Looschen entgegnet, dass Gespräche mit den Grundstückseigentümern nicht zielführend gewesen wären.

Ratsherr Bilger möchte wissen, ob Photovoltaikanlagen auch über Parkflächen zulässig seien.

Herr Dipl.-Ing. Thiemann teilt mit, dass diese nicht ausgeschlossen seien.

Stellv. Ausschussvorsitzender Wendt möchte wissen, ob die Tore zur L 880 als Notfallöffnung für Rettungsfahrzeuge erhalten bleiben.

Herr Dipl.-Ing. Thiemann antwortet, dass dies weiterhin so vorgesehen sei.

Ratsherr Stoll stellt den mündlichen Antrag einer Sitzungsunterbrechung.

Ausschussvorsitzende Naber lässt hierüber abstimmen. Das Abstimmergebnis ist einstimmig mit 9 Ja-Stimmen.

Die Sitzung wird durch die Ausschussvorsitzende Naber um 18:07 Uhr für zehn Minuten unterbrochen.

Ausschussvorsitzende Naber eröffnet um 18:15 Uhr die Sitzung wieder.

Ratsherr Stoll äußert nochmals seine Bedenken zu den Photovoltaikanlagen und fragt, ob sich diese begrenzen lassen würden.

Frau Dr. Schmidt entgegnet, dass sich dies durchaus prozentual begrenzen lasse, wobei eine Begrenzung wahrscheinlich aus wirtschaftlicher Sicht nicht notwendig sei.

Erster Gemeinderat Looschen teilt mit, dass es sich bei dem Plangebiet um eine ca. 100 ha große Fläche handele, in dem unterschiedliche Lärmkontingente festgeschrieben seien, die in einigen Bereichen lärmintensives Gewerbe nicht zulassen würden. Zudem sei ihm vom Geschäftsführer der Metropolpark Hansalinie mitgeteilt worden, dass man aus wirtschaftlichen Gründen an einer großflächigen Photovoltaikanlage nicht interessiert sei. Bei der Entwicklung der Fläche wolle man jedoch flexibel sein. Eine Entscheidung, ob Photovoltaikanlagen in der Planzeichnung bestehen bleiben sollten oder nicht, könne noch im Verwaltungsausschuss entschieden werden.

Beigeordneter Uwe Behrens weist noch einmal darauf hin, dass man eine große Chance vergeben werde, wenn man die L 880 in dieser Planung nicht anpassen würde. Er könne der Beschlussfassung so nicht zustimmen.