Sach- und Rechtslage:
Ziel der Bauleitplanung ist es, die städtebauliche
Entwicklung im Ortskern zu steuern und eine ortsverträgliche Nachverdichtung zu
ermöglichen. Durch die Festsetzung zur Anzahl von Wohneinheiten, zur
Geschossigkeit sowie die Festlegung von örtlichen Bauvorschriften soll einer
Fehlentwicklung entgegengewirkt werden.
Eine Veränderungssperre kann beschlossen werden, wenn
zu befürchten ist, dass durch tatsächliche Veränderungen im Plangebiet die
Erreichung der städtebaulichen Ziele wesentlich erschwert wird.
In den letzten Jahren wird eine rege Bautätigkeit
beobachtet. Aufgrund des vorherrschenden Wohnraummangels ist zu befürchten,
dass weitere Vorhaben umgesetzt werden sollen, die mit den Zielen der
Bauleitplanung nicht vereinbar sind.
Um das Planungskonzept zu sichern, wurde eine
Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen. Diese soll nun um 1 Jahr
verlängert werden.
Die Satzung über die Verlängerung der
Veränderungssperre zur Sicherung der Planung im Bereich des Bebauungsplanes Nr.
137 „Huntlosen – West“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0639/2021-2026
beigefügt.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Zur
Planungssicherung des Bebauungsplanes Nr. 137 „Huntlosen - West“ wird die
anliegende Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre beschlossen.
Beschlussempfehlung:
Zur Sicherung der Planung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 137 „Huntlosen – West“ wird die anliegende Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre beschlossen.