Sach- und Rechtslage:
Mit dieser Flächennutzungsplanänderung soll im
südlichen Teil der Ortschaft Sage eine Anpassung an die örtlichen
Gegebenheiten, sowie Entwicklungsabsichten erfolgen.
Auf dem Gelände der ehemaligen Raststätte „B 69“ in
Sage, befanden sich neben dem Gebäude der Gaststätte „Lounge B 69“ mehrere
Hallen einer Lkw-/Kfz-Werkstatt. Das Gelände war großflächig asphaltiert.
Insgesamt machte das Gelände im direkten Ortseingang von Sage einen negativen
Eindruck.
Der etwa 3,16 ha umfassende Geltungsbereich befindet
sich südlich der Straße „Bei der Friedenseiche“ und östlich der „Sager Straße“
(L 870). Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als
Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Raststätte“ ausgewiesen.
Nach der Herabstufung der Bundesstraße 69 zur
Landesstraße 870 ist der Bedarf für eine Raststätte nicht mehr gegeben. Auch
die weiteren Nutzungen innerhalb des Geltungsbereiches sind mit einem
Sondergebiet „Raststätte“ nicht vereinbar. Eine städtebauliche Fehlentwicklung
ist in diesem Bereich deutlich erkennbar.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am
23.11.2023 die 92. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sage – Sager
Straße“ als Entwurf angenommen und die Offenlegung des Planentwurfs beschlossen.
Die Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 22.03.2024 bis
einschließlich 22.04.2024. Des Weiteren wurden die Behörden und Träger
öffentlicher Belange über die Offenlegung des Planentwurfs in Kenntnis gesetzt
und um Stellungnahme bis zum 22.04.2024 gebeten.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange
vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit dem Entscheidungsvorschlag
einschließlich einer Begründung der Beschlussvorlage Nr. BV/0647/2021-2026/1
nochmals beigefügt und wurden in der Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses vom Planungsbüro Diekmann . Mosebach & Partner, Rastede,
vorgetragen und erläutert.
Private Einwände zu der Planung wurden nicht
vorgebracht.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 den
Feststellungsbeschluss zur 92. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich
„Sage – Sager Straße“ gefasst. Für die Genehmigung der Änderung des
Flächennutzungsplanes ist nach Auffassung des Landkreises Oldenburg ein
Abwägungsbeschluss erforderlich. Dieser soll nunmehr nachgeholt werden.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Die
92. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sage – Sager Straße“ wird
festgestellt.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.
Beschlussempfehlung:
Die 92. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Bereich „Sage – Sager Straße“ wird festgestellt.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.