Sach- und Rechtslage:
Die Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 wurden im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 21.10.2024 vorgestellt.
Der Haushaltsplanentwurf 2025 ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0773/2021-2026 beigefügt. Auf den Entwurf mit dem umfangreichen Vorbericht wird verwiesen.
In die Zuständigkeit des Schul- und Sportausschusses fallen folgende Produkte des Teilhaushalts I und bedeutende Maßnahmen:
Ergebnishaushalt
Teilhaushalt I – Haupt-, Personal und Schulverwaltung
Produkt Produktnummer Seitenzahl des
Entwurfs
Grundschulen P1.211000 35
Graf-von-Zeppelin-Schule P1.216000 36
(Oberschule)
Inklusion P1.243000 37
Erwachsenenbildung P1.271000 38
Förderung des Sports P1.421000 43
Eigene Sportstätten P1.424000 44
Finanzhaushalt
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 51 + 52
Zu den einzelnen Haushaltsansätzen wird in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses vorgetragen.
Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:
Dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Schul- und Sportausschusses fallenden Produkte und Maßnahmen wird zugestimmt.
Beschlussempfehlung:
Dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 wird hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Schul- und Sportausschusses fallenden Produkte und Maßnahmen zugestimmt.