Sach- und Rechtslage:
Nach § 2 des Nieders. Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) obliegen den Gemeinden der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistungen in ihrem Gebiet. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben sie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Eine Definition der Formulierung „eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr“ enthält das NBrandSchG nicht. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der Auslegung bedarf.
Als Instrument zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit bietet sich eine Feuerwehrbedarfsplanung an. Am 23.11.2023 hat der Verwaltungsausschuss entschieden, einen neuen Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen. Die Firma Forplan GmbH, Kennedyallee 11, 53175 Bonn, hat am 13.12.2023 den Auftrag zur Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes erhalten. In den vergangenen Monaten wurde der Feuerwehrbedarfsplan nach Zuarbeit und Mitarbeit der Freiwilligen Feuerwehr und der Verwaltung durch die Firma Forplan GmbH erstellt.
An der Vorstellung des ersten Entwurfes des Feuerwehrbedarfsplanes am 27.01.2025 hat das Gemeindekommando teilgenommen. Im Anschluss hat der Gemeindebrandmeister Sebastian Wolf eine Stellungnahme abgegeben. Diese ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0850/2021-2026 beigefügt.
Der Feuerwehrbedarfsplan ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0850/2021-2026 als Anlage beigefügt. Der Feuerwehrbedarfsplan wird in der Sitzung des Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschusses durch den Ersteller, Herrn Patrick Habet, vorgestellt.
Der Feuerwehrbedarfsplan enthält einen Zeitplan für empfohlene Maßnahmen. Das Konzept gilt für den Zeitraum bis 2029. Eine Fortschreibung sollte – da ein Feuerwehrbedarfsplan alle fünf Jahre fortgeschrieben werden soll – im Jahre 2029 erfolgen.
Der Feuerwehrbedarfsplan bildet die Grundlage bzw. Handlungsempfehlung für die Gemeindefeuerwehr und die Verwaltung. Notwendige Maßnahmen müssen priorisiert und abgearbeitet werden.
Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:
Der Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Großenkneten wird als Handlungsrahmen zwecks Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr zur Kenntnis genommen Zukünftige Beschaffungen und Maßnahmen sollen sich an dem Feuerwehrbedarfsplan orientieren.
Nach umfassender Beratung am 27.02.2025 empfiehlt der Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Großenkneten wird als
Handlungsrahmen zwecks Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der
Gemeindefeuerwehr zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Feuerwehrbedarfsplan soll von allen Seiten verbindlich
umgesetzt werden.
- Die Ergebnisse aus den im Feuerwehrbedarfsplan benannten laufenden
oder noch nicht fertig gestellten Konzepten sollen vorgelegt und nach
Absprache in die
Umsetzung einfließen.
Beschlussempfehlung:
1. Der Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Großenkneten wird als Handlungsrahmen zwecks Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der Feuerwehrbedarfsplan soll von allen
Seiten verbindlich umgesetzt werden.
3. Die Ergebnisse aus den im
Feuerwehrbedarfsplan benannten laufenden oder noch
nicht fertig gestellten Konzepten sollen
vorgelegt und nach Absprache in die
Umsetzung einfließen.
