Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die 95. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Großenkneten – Am Schoolpad“ wird als Vorentwurf angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.


Sach- und Rechtslage:

 

Im vorhandenen Baugebiet „Großenkneten – Greve“ sind sämtliche Grundstücke erfolgreich vermarktet worden.  Da die Nachfrage an Baugrundstücken weiterhin sehr hoch ist, soll die wohnbauliche Entwicklung im Ortsteil Großenkneten ortsverträglich fortgeführt werden.

 

In zentraler Lage konnten zwei Flächen erworben werden, die ursprünglich als Erweiterungsflächen für den angrenzenden Friedhof vorgesehen waren. Um eine Wohnbebauung zu ermöglichen, wurden die bisher im Flächennutzungsplan als „Grünfläche Friedhof“ dargestellten Flächen in „Wohnbauflächen“ umgewandelt. Mit der Flächennutzungsplanänderung wird zudem ein möglicher Lückenschluss zwischen der Straße „Greve“ und dem Schießstand des Schützenvereins Großenkneten vorbereitet. Der bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellte Bereich wurde daher ebenfalls in „Wohnbauflächen“ sowie im Bereich des Schießstandes in „Flächen für Sport- und Spielanlagen“ geändert.

 

Der Vorentwurf ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0282/2021-2026 beigefügt.

 

Im Jahr 2006 wurde der Flächennutzungsplan mit der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes neu bekannt gemacht. Seitdem sind zahlreiche Änderungen wirksam geworden. Um eine aktuelle Gesamtübersicht zu erhalten, soll der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch diese Änderung erfährt, nach § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt gemacht werden.

 

Der Bürgermeister empfiehlt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die 95. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Großenkneten – Schoolpad“ wird als Vorentwurf angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch dir frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke fasst die Tagesordnungspunkte 5 und 6 zusammen und führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Im Anschluss daran stellt Dipl.-Geograf Joachim Mrotzek, Planungsbüro Planforum Nord GmbH, die Planung vor. Außerdem verweist er auf die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 6 BauGB.

 

Mitglied Reise fragt hierzu, ob es korrekt sei, dass beim Wilhelm-Wellmann-Platz Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan vorgesehen ist.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek bejaht dieses und verweist darauf, dass hier der Bestand ausgewiesen wurde.

 

Ratsherr Wendt fragt, ob im Bereich der Kindertagesstätte nicht auch eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes erfolgen sollte, da der Schießstand auch in die Planung aufgenommen wurde.

 

Bauamtsleiter Wedermann antwortet, dass eine Kindertagesstätte im allgemeinen Wohngebiet zulässig sei. Der Flächennutzungsplan sei nur eine Grobplanung. Zudem sei der Schießstand derzeitig im Bestand und die Schalluntersuchungen hätten gezeigt, dass hier eine Verträglichkeit mit einem allgemeinen Wohngebiet bestehe.

 

Ratsherr Wendt erkundigt sich, ob etwaige Aktivitäten auf dem Wilhelm-Wellmann-Platz zukünftig dann schallmäßig noch zulässig seien.

 

Bauamtsleiter Wedermann antwortet, dass seltene Ereignisse durchaus zulässig seien, solange diese unter 18 x im Jahr geschehen. Diese seien allgemein verträglich.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek führt anschließend zum Bebauungsplan Nr. 138 „Großenkneten - Am Schoolpad“ aus. Hier stellt er zunächst einige Varianten, die nicht in die engere Auswahl gekommen seien, vor.

 

Ratsherr Stoll erfragt die Anzahl der Grundstücke, und ob diese sich zwischen den Varianten unterscheiden würden.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek sagt, dass die Anzahl der Grundstücke in allen Varianten ähnlich sei. Etwa 33 Baugrundstücke könnten entstehen.

 

Mitglied Reimann fragt, warum die Variante verworfen wurde, in der das Versickerungsbecken im nördlichen Teil des Plangebiets angelegt sei und erfragt, ob dieses ausschließlich ästhetische Gründe habe. Sie äußert bezüglich der Ringplanung naturschutzfachliche Bedenken im Hinblick auf die Amphibien, die sich derzeitig gegebenenfalls auch im Pastorenwald befinden. Sie würde sich daher eher gegen ein Versickerungsbecken in der Mitte des nördlichen Bereichs aussprechen.

 

Bauamtsleiter Wedermann konkretisiert, dass es sich um ein Versickerungsbecken handele, das in einer Zeit von circa 95 % des Jahres kein Wasser führe. Daher sei das Versickerungsbecken durchaus naturschutzfachlich verträglich. Das Versickerungsbecken sei nicht dauerhaft wasserführend, auch wenn dies in der Planzeichnung gegebenenfalls den Anschein mache. Zudem sei das Versickerungsbecken aufgrund des Gefälles zwingend im Norden zu errichten. Darüber hinaus erleichtert ein Versickerungsbecken in der Mitte die Pflege und dadurch entstünden weniger Verkehrsflächen.

 

Mitglied Reimann bleibt überdies bei ihrer naturschutzfachlichen Empfehlung.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek verweist zudem auf die Aufenthaltsqualität in dem Bereich, wenn ein Versickerungsbecken in der Mitte entstehe.

 

Ratsherr Wendt verweist auf die Wasserrahmenrichtlinie. In diesem Zuge soll eine vollständige Versickerung im Versickerungsbecken erfolgen. Darüber hinaus gibt er zu bedenken, dass durch die Nähe zu den Bäumen am Friedhof ein Schattenwurf der Bäume erfolge. Daher schlägt er vor, das Versickerungsbecken komplett an den Friedhof anzugliedern.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek führt überdies weiter zu den Varianten aus.

 

Ratsherr Hüser spricht sich ebenfalls für eine Verlegung des Versickerungsbeckens in den Osten des nördlichen Teils aus. Zudem fragt er, warum nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen werden und keine anderen Wohnformen.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek begründet dies mit der Wohnqualität und, dass die Festsetzung zu Einzel- und Doppelhäusern aus bereits vorhandenen Plänen übernommen wurden.

 

Ratsherr Wendt erkundigt sich nach der Nachfrage von Grundstücksgrößen und Wohnformen sowie, ob auch Mehrfamilienhäuser gefragt seien.

 

Bürgermeister Schmidtke weist auf die Wohn- und Lebensqualität in einem solchen Gebiet hin.

 

Erster Gemeinderat Bigalke teilt mit, dass es bereits zahlreiche Vormerkungen für das Gebiet gebe und, dass vermutet wird, dass klassische Einfamilienhäuser favorisiert werden.

 

Stellv. Bürgermeister Giese befürwortet dieses und spricht sich für eine gute Wohnqualität aus.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek beendet seine Ausführungen zu den zeichnerischen Festsetzungen und geht zu den textlichen Festsetzungen über.

 

Stellv. Bürgermeister Giese spricht sich für eine Erdgeschoß-Fußbodenhöhe von maximal 0,3 m aus.

 

Ausschussvorsitzende Naber äußert ihre Bedenken bezüglich der Dachneigung. In den Nachverdichtungsplänen wäre es wichtig gewesen, eine Dachneigung festzulegen. Warum würden nun Flachdächer zugelassen?

 

Bauamtsleiter Wedermann führt aus, dass die Zulassung von Flachdächern zum einen naturschutzfachliche Gründe habe, zum anderen sei es bei Häusern mit wenig Südausrichtung dann möglich, Photovoltaikanlagen auf Flachdächern aufzustellen und diese dann noch zu begrünen. Einer Ortsunverträglichkeit solle mit der Höhenbegrenzung von 6,5 m entgegengewirkt werden.

 

Ratsherr Hüsers fragt, ob „Toskanahäuser“ nicht mehr möglich wären.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek teilt mit, dass „Toskanahäuser“ möglich wären.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek trägt zu der Grünordnung vor und teilt mit, dass die Erstbepflanzung durch die Gemeinde erfolgen solle.

 

Ratsherr Stoll erkundigt sich, ob auf einem Grundstück zwei Wohnungen in einem Baukörper erlaubt seien und ob es mit den vorgeschriebenen textlichen Festsetzungen ausgeschlossen sei, dass mehr als zwei Wohnungen zugelassen werden.

 

Dipl.-Geograf Mrzotzek bejaht dieses.

 

Ratsherr Hüser erkundigt sich, ob neben der Grünfläche auf dem Dach auch eine Photovoltaikanlage zulässig sei. Dieses wird bejaht. Zudem gibt er zu bedenken, dass in der Baumliste Bäume seien, die eine große Höhe erreichen können, welche gegebenenfalls für den Einsatz von Photovoltaikanlagen problematisch sein könnten. Außerdem fragt er, ob die Pflanzung der Bäume durch die Besitzer der Grundstücke oder durch die Gemeinde passieren.

 

Bauamtsleiter Wedermann antwortet, dass die Gemeinde die Sträucher pflanzt und nicht die Bäume. Eine Problematik bezüglich der Verschattung von zu hoch gewachsenen Bäumen wäre aufgrund der Nachweisführung von einem Abstand zum Nachbarn nicht gegeben.

 

Ratsherr Wendt gibt zu bedenken, dass eine Errichtung von Photovoltaikanlagen auf mindestens 50 % der Dachfläche gegebenenfalls problematisch sei und ob es nicht möglich wäre, die Baumanpflanzung zu zentralisieren.

 

Beigeordneter Bilger fragt, ob Geothermie in dem Plangebiet möglich sei.

 

Bauamtsleiter Wedermann bejaht dies.

 

Beigeordneter Bilger äußert sich zudem positiv über den Ausschluss fossiler Energieträger, über den Ausschluss von Schottergärten und den Ausschluss von Metallzäunen.

 

Mitglied Hilsemer erkundigt sich, ob die Grünordnung die rot eingezeichneten Bereiche seien.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek bejaht dieses.

 

Mitglied Hilsemer fragt, ob die Eigentümer der Grundstücke gezwungen werden können, pro 50 m² eine Bepflanzung durchzuführen.

 

Bauamtsleiter Wedermann konkretisiert, dass dies auf die Pflanzfläche gerechnet werde und, dass man den Eigentümern dies durch die textlichen Festsetzungen vorschreiben könne.

 

Ratsherr Hüsers wundert sich, warum im südlichen Teil des Plangebiets eine Straßenbreite von 8 m vorgesehen sei, im nördlichen Teil des Plangebiets allerdings nur noch eine Straßenbreite von 6 m.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek teilt mit, dass im südlichen Teil aufgrund der zwei Erschließungsstraßen mit mehr Verkehr gerechnet werde und, dass daher die Breite der Straße notwendig sei. Im Norden werde dagegen mit weniger Verkehrsaufkommen gerechnet. Zudem erfolge hier eine Umfahrung um das Versickerungsbecken. Die Wegeflächen dürften nicht zu schmal werden.

 

Ratsherr Wendt bejaht dieses und spricht sich ebenfalls dafür aus, dass die Wegeflächen nicht zu schmal geplant werden.

 

Mitglied Reimann fragt, ob das auf den Dachflächen gesammelte Regenwasser unterirdisch gesammelt werden könne und ein solches Vorhaben für die Vorhabenträger durch die Gemeinde honoriert werde.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek teilt mit, dass es hierfür keine Rechtsgrundlage gebe.

 

Mitglied Reimann würde es begrüßen, wenn die Gemeinde so etwas fördern würde.

 

Mitglied Hilsemer erkundigt sich, ob ein Verstoß gegen die Grünordnung durch die Gemeinde geahndet werden würde.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek teilt mit, dass nur das, was in den örtlichen Bauvorschriften vorgeschrieben sei, durch die Gemeinde geahndet werden könne.

 

Ausschutzvorsitzende Naber spricht sich erneut dafür aus, dass an der „Ahlhorner Straße“ mehr als zwei Wohnungen zugelassen werden. Im Hinblick auf das Nachverdichtungskonzept spricht sie sich für eine Bebauung von vier Wohneinheiten aus.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek teilt mit, dass dies durchaus noch möglich wäre.

 

Ratsherr Hüsers teilt mit, dass er eine Änderung zum jetzigen Zeitpunkt begrüßen würde. Außerdem solle das Versickerungsbecken im nördlichen Bereich zum Friedhof hin ausgerichtet werden.

 

Stellv. Bürgermeister Giese spricht sich gegen eine Änderung zum jetzigen Zeitpunkt aus. Lieber würde er alle Fraktionsmitglieder beteiligen.

 

Erster Gemeinderat Bigalke teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss die endgültige Entscheidung treffe und, dass der Planungs- und Umweltausschuss eine Empfehlung für den Verwaltungsausschuss aussprechen könne.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek fragt, ob er die zwei Wohnungen und die Einzel- und Doppelhausbebauung im Bereich der „Ahlhorner Straße“ streichen solle.

 

Beigeordneter Bilger fragt, ob die Vorschrift zur Mindestgröße der Baugrundstücke dann problematisch wäre.

 

Bauamtsleiter Wedermann teilt mit, dass es sich hierbei um eine Mindestgröße handele. D. h., die Grundstücke können durchaus größer sein.

 

Ratsherr Stoll fragt, ob höchstens vier Wohneinheiten vorgeschrieben werden sollen.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek teilt mit, dass man die Anzahl der Wohneinheiten gegebenenfalls ganz herausnehmen könnte.

 

Bauamtsleiter Wedermann gibt zu bedenken, dass dann auch zehn Wohneinheiten möglich wären. Wenn vier Wohneinheiten vorgeschrieben würden, sei eine maximale Anzahl von vier Wohneinheiten möglich. Es könnten dann aber auch weniger sein. Daher solle im Bereich der „Ahlhorner Straße“ eine Bebauung mit vier Wohneinheiten pro Gebäude vorgeschrieben sowie die Einzel- und Doppelhausbebauung gestrichen werden.

 

Beigeordneter Bilger gibt zu bedenken, dass dann auch der Abstand zu den Nachbargrundstücken berücksichtigt werden müsse, deckungsgleich zu den Nachverdichtungsplänen.

 

Ratsherr Wendt fragt, ob ein Eigenbezug in dem Bebauungsplan vorgeschrieben werde.

 

Bürgermeister Schmidtke teilt mit, dass ein Eigenbezug im Kaufvertrag vorgeschrieben werde.

 

Ratsherr Hüser spricht sich dafür aus, mehrere Wohneinheiten zuzulassen und verweist auf das Wohnraumversorgungskonzept, in dem darauf hingewiesen werde, dass auch kleinere Wohneinheiten benötigt werden.

 

Ratsherr Stoll teilt mit, dass auch er vier Wohneinheiten befürworten würde. Durch die First- und Traufhöhe kann eine ortsunverträgliche Bebauung verhindert werden.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek hält fest, dass nunmehr vier Wohneinheiten entlang der „Ahlhorner Straße“ vorgeschrieben werden. Dafür werde die Einzel- und Doppelhausbebauung gestrichen.

 

Ausschussvorsitzende Naber schlägt vor, dies nun mit in die Beschlussfassung für den Bebauungsplan Nr. 138 aufzunehmen.