Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“ wird als Vorentwurf angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.


Sach- und Rechtslage:

 

Um eine langfristige Wohnbauentwicklung im Ortsteil Ahlhorn sicherstellen zu können, soll für eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche südlich der Straße „Westerholtkamp“, östlich der „Oldenburger Straße“ (L870) sowie westlich der Straße „Am Lemsen“ der Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“ aufgestellt werden.

 

Aufgrund der zentralen Lage wird die gesamte Fläche im Flächennutzungsplan bereits als „Wohnbaufläche“ dargestellt.

 

Im westlichen Bereich des Plangebiets werden zehn Wohneinheiten zugelassen. Eine Versiegelung der Fläche ist bis zu 40 v. H. möglich. Diese Regelung wurde auch für den östlichen Bereich des Plangebietes übernommen, bei dem zwei Wohneinheiten zulässig sind. Angrenzend an das Nahversorgungszentrum im Süden der Fläche wird das Sondergebiet „Senioren- und Gesundheitszentrum“ festgesetzt. In diesem Sondergebiet können Anlagen und Einrichtungen für besondere Wohnzwecke und die gesundheitliche Versorgung entstehen. Das Gebiet wird umrahmt von einer Grünbepflanzung, entlang der Oldenburger Straße mit einem Lärmschutzwall und entlang des Westerholtkamps mit einem Grünstreifen. Zudem sind innerhalb des Gebiets eine Grünachse sowie ein Boulevard geplant.

 

Der Vorentwurf sieht keine grundsätzliche Verpflichtung für eine Grünbedachung vor, allerdings wird bis zu einer Dachneigung von 20 Grad eine Grünbedachung vorgeschrieben. Sollte die Dachneigung größer als 20 Grad sein, muss keine Begrünung der Dachfläche erfolgen.

 

Der Vorentwurf ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0410/2021-2026 beigefügt.

 

Die Planung wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses durch die Planungsgruppe Puche, Northeim vorgestellt.

 

Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“ wird als Vorentwurf angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Herr Pehle erläutert die Planung.

 

Beigeordneter Behrens fragt, warum man eine Photovoltaikflächenverpflichtung nicht mit aufnehmen würde?

 

Herr Pehle verweist auf die Problematik der Formulierung. Außerdem sei eine Aufnahme obsolet, wenn es eine gesetzliche Regelung dazu gebe.

 

Beigeordneter Behrens erkundigt sich weiter, warum nicht die konstruktive Dachfläche als Maßstab genommen werden würde, die dann zu 50 % mit Photovoltaik bedeckt werden müsse.

 

Bürgermeister Schmidtke verweist auf den Fragenkatalog, den die Fraktionen zur Verfügung gestellt bekommen haben. Allerdings haben hier nicht alle Fraktionen eine Stellungnahme abgegeben. Aufgrund der mehrheitlich negativen Rückmeldungen zu einer Photovoltaikverpflichtung wurde die Festsetzung rausgenommen.

 

Ratsherr Reineberg fragt, warum die Geschossflächenzahl aufgenommen worden wäre. Dies sei unüblich für Planungen der Gemeinde Großenkneten. Zudem erkundigt er sich nach der Bedeutung der Geschossflächenzahl.

 

Herr Pehle teilt mit, dass über die Geschossflächenzahl im Durchschnitt die Obergrenze der Größe der Wohnung gesteuert werden kann. Dies sei bei diesem großen Baugebiet durchaus sinnvoll, auch aufgrund des vermehrten Baus von Mehrfamilienhäusern und dem Sondergebiet. Es bestehe keine zwingende Notwendigkeit, dieses aufzunehmen. Allerdings empfehle er es dringend.

 

Ratsherr Reineberg möchte wissen, ob das Staffelgeschoss nur bei Flachdächern festgelegt worden sei.

 

Herr Pehle bejaht dies.

 

Ratsherr Reineberg vermisst die Reihenhäuser und Kettenhäuser in den Gebieten für Mehrfamilienhäuser. Dies hätte im städtebaulichen Entwurf anders ausgesehen.

 

Herr Pehle sagt eine Prüfung zu.

 

Ratsherr Reineberg fragt überdies, warum eine maximale Anzahl von 10 Wohneinheiten festgesetzt worden sei? Er verweist auf das Nachverdichtungskonzept, hier seien in der Spitze 6 bis 8 Wohneinheiten festgelegt worden.

 

Bürgermeister Schmidtke verweist ebenfalls auf das Nachverdichtungskonzept im Bereich der Vechtaer Straße. Auch hier seien 10 Wohneinheiten festgelegt worden und daran wolle man sich analog im Gebiet des Westerholtkamps auch orientieren.

 

Mitglied Reinkober lobt die 10 Wohneinheiten vor allem mit Verweis auf den erhöhten Wohnbedarf der gegebenenfalls auch durch die Ansiedlung von Amazon in Ahlhorn entstehen könnte. Er wünsche sich zudem, dass im WA II mehr als 2 Wohneinheiten zugelassen würden. Hier könne man durchaus auf 3 bis 4 Wohneinheiten erhöhen. Zudem führt er zu der Breite der Straße aus. Diese erscheine ihm mit 13 m sehr breit.

 

Bauamtsleiter Wedermann verweist darauf, dass es sich bei dem Ausdruck in der Präsentation um einen Auszug aus der Richtlinie für Stadtstraßen handeln würde. Bei dem Erschließungskonzept werde die Straße geplant, wie sie notwendig sei. Die Verkehrsflächen sollten auch nicht zu klein geplant werden, damit die Erschließungsplanung Platz habe.

 

Herr Pehle weist zudem darauf hin, dass selbst bei einer Festsetzung von 13 m eine volle Ausschöpfung nicht zwingend notwendig sei. Andersherum sei es allerdings problematisch, wenn man zu wenig Platz ansetzen würde.

 

Ratsherr Wendt fragt zum Osten des Plangebietes, ob eine Erschließung von der Ostseite für die dort liegenden Grundstücke nicht sinnvoller sei? Außerdem möchte er wissen, ob bei einem 4-stöckigen Gebäude die Rettung noch möglich sei?

 

Bürgermeister Schmidtke verweist auf die Besichtigung eines vergleichbaren Objektes, bei dem die Rettung durchaus möglich sei. Ein solches Objekt war auch für den Westerholtkamp gewollt.

 

Ratsherr Stoll spricht ebenfalls die Anzahl der Wohneinheiten an und wünscht sich auch eine Überprüfung von Ketten- und Reihenhäusern.

 

Ratsherr Küther fragt, ob es problematisch sei, den ZOB nur als Platzhalter einzusetzen?

 

Bauamtsleiter Wedermann verneint dies.

 

Ratsherr Küther möchte weiter wissen, ob bei dem Kindergarten eine Realisierung trotz der Begrenzung der Wohneinheit noch möglich sei?

 

Herr Pehle bejaht dies.

 

Ratsfrau Schilberg sagt, sie fände es schade, dass der Boulevard, der eigentlich das Herzstück der Planung war, immer kürzer werden würde. Die Verkürzung im Süden sei aus ihrer Sicht nicht notwendig.

 

Bauamtsleiter Wedermann teilt mit, dass es verwaltungsseitig problematisch gesehen worden sei, dort eine Grünfläche festzusetzen, da gegebenenfalls eine andere Erwartungshaltung entstehen würde, als das was dort tatsächlich entstehen wird. Ein beispielsweise Wasserspielplatz würde dann nicht als Grünfläche angesehen werden, auch wenn es rein rechtlich dort möglich sei.

 

Ratsfrau Schilberg fragt außerdem, ob die Geradlinigkeit der Verkehrswege so bleiben solle.

 

Bauamtsleiter Wedermann teilt mit, dass dies nicht so sei. Es handele sich um den kompletten Verkehrsraum, die Straßen könnten durchaus noch anders entstehen.

 

Ratsherr Behrends fragt, ob im Boulevard noch ein Kiosk oder ein Cafe möglich sei?

 

Herr Pehle teilt mit, dass dies in einem allgemeinen Wohngebiet durchaus möglich sei.

 

Stellv. Mitglied Hilsemer fragt, ob eine Anbindung an die Straße „Am Lemsen“ erfolgen soll? Dies sei für ihn aus dem Plan so nicht ersichtlich.

 

Bauamtsleiter Wedermann teilt mit, dass in den Grünspangen Wege möglich seien, z. B. Fuß- oder Radwege, die mit einer wassergebundenen Wegedecke hergestellt werden würden.