Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 136 „Großenkneten – Ortskern“ wird angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sollen durchgeführt werden.


Sach- und Rechtslage:

 

Durch verschiedene Faktoren ist in den letzten Jahren eine allgemein steigende Bautätigkeit in den einzelnen Ortsteilen zu beobachten. Insbesondere der weiterhin hohe Bedarf an Mietwohnungen führt dazu, dass in den gewachsenen Ortslagen vermehrt größere Gebäudekomplexe entstehen, die zu einer ortsunüblichen und teilweise unverträglichen Nachverdichtung führen. Das Ortsbild wird hierdurch ungewollt erheblich verändert.

 

Die in den Ortskernen rechtsverbindlichen Bebauungspläne sind überwiegend in den 60er, 70er und 80er Jahren aufgestellt worden. In der Zwischenzeit hat sowohl ein baurechtlicher wie auch ein wohnwirtschaftlicher Wandel stattgefunden, der in dieser Form nicht vorhersehbar war.

 

In seiner Sitzung vom 26.09.2023 hat der Rat das Verdichtungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 136 „Großenkneten – Ortskern“ angenommen und damit die Grundlage für den Vorentwurf geschaffen.

 

Das Plangebiet wird in ein Mischgebiet (MI), Allgemeines Wohngebiet (WA) und ein Reines Wohngebiet (WR) unterteilt.

 

Das MI wird in zwei unterschiedliche Nutzungen (MI 1 und MI 2) unterteilt. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt in beiden Fällen 0,6, lediglich die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten (MI 1 acht Wohneinheiten und MI 2 vier Wohneinheiten) unterscheidet sich. Es werden maximal zwei Vollgeschosse bei einer offenen Bauweise und einer Firsthöhe von 12,00 m (MI 1) bzw. 11,00 m (MI 2) ermöglicht. Das MI wird entlang der Hauptstraße östlich des Weidenwegs festgesetzt. Sowohl die vorhandene als auch die zukünftige Bebauung und Nutzung lässt eine ausgeglichene Durchmischung von Gewerbenutzung und Wohnnutzung erwarten.

 

Das WA wurde in drei Nutzungen (WA 1, WA 2, WA 3) unterteilt. Im WA 1 sind bei einer GRZ von 0,4 acht Wohneinheiten mit maximal zwei Vollgeschossen sowie einer offenen Bauweise und einer Firsthöhe von 12,5 m zugelassen. Nur die Zahl der Wohneinheiten (vier Wohneinheiten) und die Firsthöhe (11,00 m) werden im WA 2 geändert. Das WA 3 und das WR unterscheiden sich nur hinsichtlich der zugelassenen Nutzungen, in beiden Gebieten sind zwei Wohneinheiten bei einer GRZ von 0,3, zwei Vollgeschossen und einer Firsthöhe von 9,50 m zulässig. Anstelle der offenen Bauweise ist nur eine Einzel- und Doppelhausbebauung festgeschrieben.

 

Das WA 1 ist entlang der Hauptstraße östlich des Rieskamps sowie in der Raiffeisenstraße festgelegt. Westlich des Rieskamps entlang der Hauptstraße sowie in der Straße „Am Rieskamp“ selbst ist das WA 2 festgesetzt. Auf den Grundstücken in der Landshuter Straße ist das WA 3 vorgeschrieben. In den restlichen, rückwärtigen Siedlungen des Plangebiets ist das WR festgelegt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 136 „Großenkneten - Ortskern“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0406/2021-2026 als Vorentwurf beigefügt und wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses durch das Planungsbüro Diekmann • Mosebach und Partner, Rastede vorgestellt. 

 

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 136 „Großenkneten – Ortskern“ wird angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Der Bürgermeister führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Frau Geelhaar erläutert die Planung.

 

Ratsherr Reineberg erkundigt sich, warum im Nachverdichtungskonzept eine Grundflächenzahl von 0,5 für die Mischgebiete festgesetzt worden sei, im Bebauungsplan jetzt allerdings eine Grundflächenzahl von 0,6?

 

Frau Geelhaar teilt mit, dass dies im Laufe des Prozesses so entschieden worden sei, da die Grundstücke recht klein seien und man den Gewerbebetrieben, die in einem Mischgebiet durchaus entstehen können, die Möglichkeit geben wolle, dort adäquat zu bauen.

 

Ratsherr Reineberg fragt außerdem im Hinblick auf das Grundstück „Hauptstraße 17“, ob die linke Seite des Grundstücks nicht ebenfalls geschützt werden müsse. Dort sei doch eine private Grünfläche festgesetzt.

 

Bauamtsleiter Wedermann teilt mit, dass die private Grünfläche zwar damals festgesetzt wurde, allerdings mittlerweile obsolet sei, da diese zurückgebaut wurde. In Abstimmung mit der UNB (Untere Naturschutzbehörde) wurde die komplette Grünfläche auf dem Grundstück selber kompensiert, daher sei diese in der Planung nicht mehr verzeichnet.

 

Mitglied Reinkober erkundigt sich nach der Grünfläche im Efeuweg. Dort sei keine Kennzeichnung erfolgt. Frau Geelhaar teilt mit, dass sie dies noch einmal prüfen werde.

 

Ratsherr Wendt sagt, dass es sich dabei nicht um eine Grünfläche, sondern um einen Parkplatz handeln würde.