Beschluss: einstimmig beschlossen

9 Ja  0 Nein  0 Enthaltungen

 

Beschluss:

 

Die Aufstellung des im Vorentwurf zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ dargestellten Bereichs wird beschlossen.

 

Der Vorentwurf der 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ wird angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Das derzeit im Flächennutzungsplan als Sondergebiet (SO) Fliegen/Gewerbe sowie als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesene Gebiet im Metropolpark soll nunmehr als Gewerbliche Baufläche (G) festgesetzt werden. Da die Sondernutzungserlaubnis „Fliegen“ aufgehoben wurde, ist eine Sondergebietsausweisung nicht mehr korrekt.

 

Die Fläche soll zukünftig gewerblich genutzt werden, da dort rechtlich kein Flugverkehr mehr stattfinden kann. Die im Parallelverfahren neu aufzustellenden bzw. zu ändernden Bebauungspläne 109/I A „Gewerbepark Ahlhorn“ und 109/II A „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“, 1. Änderung, werden eine Festsetzung als Gewerbe- bzw. Industriegebiet beinhalten. Die Fläche des Bebauungsplanes Nr. 109/I A bildet eine Erweiterungsfläche des Metropolparks ab. Die restliche Fläche des Metropolparks wurde bereits im Zuge der 74. Flächennutzungsplanänderung, Bereich „Ahlhorn – Vechtaer Straße“ als gewerbliche Baufläche festgesetzt.

 

Der gesamte Bereich der genannten Bebauungspläne wird künftig im Flächennutzungsplan als Gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Der Vorentwurf ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0483/2021-2026 beigefügt und wird von dem planungsbüro regionalplan & uvp planungsbüro peter stelzer GmbH, Freren, vorgestellt.

 

Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Aufstellung des im Vorentwurf zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ dargestellten Bereichs wird beschlossen.

 

Der Vorentwurf der 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ wird angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Der Bürgermeister führt zu Tagesordnungspunkt 4 – 6 in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Herr Kolthoff, Fa. MPH, stellt das Vorhaben vor und führt aus, warum dieses Vorhaben für die Firma wichtig und sinnvoll sei.

 

Herr Stelzer, Planungsbüro Regionalplan & UVP, Freren, trägt insgesamt für die Tagesordnungspunkte 4 – 6 vor und erläutert die Planungen.

 

Beigeordneter Wilke fragt, warum die Umgehungsstraße jetzt in die Planung mit einbezogen werden würde und wie es zu der Trassenführung käme. Außerdem fragt er, wo die Trasse weitergeführt werde.

 

Herr Stelzer teilt mit, dass es sinnvoll sei, diese Fläche jetzt schon vorzusehen, auch wenn sie später ggf. gar nicht realisiert werde. Eine Vorratsplanung mache Sinn, falls man die Trasse doch noch benötigt.

 

Bürgermeister Schmidtke ergänzt, dass es letztlich eine Forderung der Politik war, eine Alternative aufzuzeigen, falls die westliche Entlastungsstraße nicht funktioniert.

 

Beigeordneter Wilke fragt, warum gerade da oben in diesem Bereich eine Trasse vorgesehen werde.

 

Herr Meiswinkel, Fa. MPH, sagt, dass dies lediglich ein erster Schritt sei. Über den Trassenbereich würden mehrere Bebauungspläne liegen, die bei einer Realisierung Stück für Stück angepasst werden müssten. Die Trasse liegt im nördlichen Bereich, da man die Fläche nicht zerschneiden wolle.

 

Ratsherr Wendt merkt an, dass die Gebäudehöhe von 50 m direkt an der nördlichen Bebauung sehr massiv sei und fragt, ob nicht dahingehend eine Abstufung mit 30 m Gebäudehöhe möglich sei.

 

Herr Kolthoff stellt dies in Aussicht und sagt, dass man darüber ggf. sprechen könne.

 

Auch Mitglied Reinkober fordert eine Höhe von 30 m. Er verweist im Hinblick auf die Versiegelung von 80 % auf Extremwetterverhältnisse. Mittlerweile sei es gerade in Gewerbegebieten normal eine Festsetzung von Gründächern auf Flachdächern durchzuführen oder eine Festsetzung zu Photovoltaikanlagen auf dem Dach. Grundsätzlich sei natürlich auch immer eine Kombination möglich, aber er würde sich zumindest eine dieser Varianten wünschen. Außerdem verweist er darauf, dass fossile Energieträger ausgeschlossen werden sollten und fragt, ob bei der Verkehrstrasse im Norden vorgesehen sei, die anderen B-Pläne im Norden auch anzufassen.

 

Herr Meiswinkel sagt, dass dies so sei, denn ansonsten würde man jetzt keine Trasse im aktuell zu änderndem Bebauungsplan vorsehen.

 

Mitglied Reinkober verweist darauf, dass eine Oberflächenentwässerung geregelt werden müsse, da große Flächen versiegelt würden.

 

Herr Stelzer sagt, dass es bereits ein Oberflächenentwässerungskonzept gebe. Dieses werde aufgenommen und behandelt sowie ein neues Konzept für die aktuellen Flächen erstellt.

 

Ratsherr Hüsers teilt mit, dass er die aktuellen Entwicklungen gut finde und sich für den Fahrradtourismus wünsche, dass ein Radweg entlang der Visbeker Straße entstehe. Er bittet darum, Gespräche zu führen, dass die Fläche für einen Radweg freigehalten werde.

 

Auch Beigeordneter Wilke spricht sich für eine Reduktion der Gebäudehöhe von 50 m im Nordwesten des Gebietes aus und sagt, dass er sich mit 30 m „anfreunden“ könne.