Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0

Beschluss:

Die Planung zur Sanierung des Kleinspielfeldes beim Kunstrasenplatz in Ahlhorn wird zur Kenntnis genommen.


Sach- und Rechtslage:

Neben dem Kunstrasenplatz beim Sportzentrum in Ahlhorn befindet sich ein Kleinspielfeld mit Tartanbelag. Dieses ist seit einigen Jahren sanierungsbedürftig und weist Schadstellen auf. Die vorhandene Weitsprunganlage kann nicht mehr genutzt werden. Eine Vollsanierung der kompletten Anlage ist geplant. Die Maßnahme ist im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ bis zu 2/3 der Gesamtkosten förderfähig. Das beauftragte Planungsbüro WK Freiraumplanung, Leer, hat bereits am 25. Januar 2024 eine Entwurfsplanung vorgestellt. Auf die Beschlussvorlage BV/0581/2021-2026 wird verwiesen.

Nach Vorstellung der Entwurfsplanung wurden viele Anregungen und Änderungswünsche mitgeteilt. Herr Dipl.-Ing. Klöver wurde daraufhin aufgefordert, die Planung nochmals zu überarbeiten.

Die überarbeitete Entwurfsplanung ist der Beschlussvorlage Nr. BV/067/2021-2026 beigefügt.

Gegenüber dem Entwurf aus Januar 2024 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

-          Reduzierung der Pflasterflächen

-          Planung ohne Ballfangzaun

-          Reduzierung auf zwei Basketballkörbe

-          Reduzierung der Linierung unter Einbezug der Sportvereine und Schulen

Die Kosten der Baumaßnahme werden auf rund 557.300 Euro geschätzt. Zusammen mit den Nebenkosten, wie Planungsaufwand etc., werden Haushaltsmittel in Höhe von rund 670.000,00 € benötigt. Für die Maßnahme stehen Haushaltsmittel in Höhe von 400.000,00 € zur Verfügung. Es müssten somit weitere 270.000,00 € überplanmäßig bzw. mit dem Nachtragshaushaltsplan 2024 zur Verfügung gestellt werden.

Der Entwurf wird in der Sitzung des Infrastrukturausschusses vom Planungsbüro WK Freiraumplanung, Leer, Herrn Dipl-Ing. Klöver, vorgestellt und erläutert. Ebenfalls wird er eine Verschiebung des Kleinspielfeldes an den Kunstrasenplatz erörtern.

Die Sanierung des Kleinspielfeldes rundet den Bereich der Außensportanlage ab. Aufgrund der Fördermöglichkeiten nach dem Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ empfiehlt der Bürgermeister, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Planung zur Sanierung des Kleinspielfeldes beim Kunstrasenplatz in Ahlhorn wird angenommen.

Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden überplanmäßig bzw. über den Nachtragshaushalt 2024 in Höhe von 270.000,00 € bereitgestellt.

Sitzungsbeiträge:

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.

Dipl.-Ing. Klöver, Ingenieurbüro WK Freiraumplanung, Leer, stellt die Planung vor. Die Präsentation ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0674/2021-2026 beigefügt.

Während der Vorstellung der Planung werden Fragen direkt von Dipl.-Ing. Klöver beantwortet. Wie der beigefügten Präsentation zu entnehmen, werden zusätzliche Varianten und Alternativen vorgestellt.

Ausschussvorsitzender Behrens merkt nach dem Austausch an, dass die Mitglieder des Infrastrukturausschusses einige Vorschläge zur Gestaltung des Platzes erhalten haben. Mehrere Varianten wurden vorgestellt. Er schlage vor, die Planung zunächst nur zur Kenntnis zu nehmen.

Beigeordneter Wilke spricht sich ebenfalls dafür aus, die Planung zur Kenntnis zu nehmen. Er habe nicht gedacht, dass die kleine Fläche zu so großen Überlegungen führe, um die größtmögliche Ausnutzbarkeit zu gewährleisten.

Ratsherr Stoll bittet darum, zu der jeweiligen Variante die Kosten zu schätzen.

Ratsherr Beelage spricht sich dazu aus, da laut Aussage der Verwaltung keine Erweiterungsfläche für den vorhandenen Kindergarten benötigt werde, diese bei der weiteren Planung nicht zu berücksichtigen.

Bürgermeister Schmidtke spricht sich dazu aus, dass die weitere Vorstellung der Planung mit Kostenschätzungen untermauert würde. Es handele sich um eine kleine Fläche, nach dem jetzigen Stand auch um eine wertvolle. Durch das Anbieten des Platzes für die jeweiligen Sparten erhoffe man sich eine häufigere und intensivere Nutzung der Flächen.

Beigeordneter Deye regt an, die Zeichnung mit einer Nord-/Süd-Ausrichtung darzustellen. Sofern der Wall entfallen würde, spreche er sich für die Anpflanzung einer Streuobstwiese aus.

Bürgermeister Schmidtke merkt an, dass eine ausreichende Einfriedung erforderlich sei. Diese umfasse auch die Herrichtung eines Ballfangzaunes.

Beigeordneter Wilke schlägt vor, dass fraktionsübergreifend eine Zusammenkunft stattfinden sollte, damit vorweg Vor- und Nachteile abgewogen würden und die Anregungen in der Planung berücksichtigt werden könnten.

Mitglied Reinkober merkt an, sofern der Lärmschutzwall entfernt würde, auch ggf. ein Ausgleich für den Eingriff zu berücksichtigen sei.

Beigeordneter Wilke stellt den Antrag, die Planung nur zur Kenntnis zu nehmen.

Ausschussvorsitzender Behrens lässt wie folgt über den Antrag abstimmen:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Somit wird der Antrag, die Planung zur Kenntnis zu nehmen, angenommen.