Betreff
Bildung des Verwaltungsausschusses - Erhöhung der Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss
Vorlage
BV/0007/2021-2026
Art
Beschlussvorlage
Sach- und Rechtslage:
Nach § 74 Abs. 1 NKomVG setzt sich der Verwaltungsausschuss aus dem Bürgermeister, den Beigeordneten und gegebenenfalls den Abgeordneten mit beratender Stimme (Grundmandat) sowie dem Beamten auf Zeit zusammen.
Die Zahl der Beigeordneten beträgt in Gemeinden mit 32 Ratsfrauen und Ratsherren 6 Beigeordnete (§ 74 Abs. 2 Satz 1 NKomVG).
Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG kann der Rat in den
Gemeinden mit 16 – 44 Ratsfrauen und Ratsherren für die Dauer der Wahlperiode
beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um 2 erhöht.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt,
dass sich die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode 2021-2026 um
2 erhöht.