Sach- und Rechtslage:
Nach § 75 Abs. 1 in Verbindung mit § 71 Abs. 2 NKomVG werden die Sitze im Verwaltungsausschuss nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen ergeben (Höchstzahlverfahren).
Es ergibt sich folgende Sitzverteilung:
CDU-Fraktion 3 Sitze
SPD-Fraktion 2 Sitze
Gruppe Grüne – KA – Linke 2 Sitze
FPD-Fraktion 1 Sitz
AfD-Fraktion 1
Sitz (Grundmandat ohne Stimmrecht gem. § 74 Abs. 1 Nr. 3
i. V. m. § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG)
Beschlussempfehlung:
Der Rat stellt fest, dass auf die einzelnen Fraktionen/die Gruppe die 8
Sitze im Verwaltungsausschuss wie folgt entfallen:
CDU-Fraktion 3
Sitze
SPD-Fraktion 2
Sitze
Gruppe Grüne – KA – Linke 2
Sitze
FPD-Fraktion 1 Sitz
AfD-Fraktion 1
Sitz (Grundmandat)