Betreff
Bildung des Verwaltungsausschusses - Bestimmung der StellvertreterInnen der Beigeordneten durch die Fraktionen/Gruppe
Vorlage
BV/0011/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG ist für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses eine Vertreterin oder ein Vertreter von den Fraktionen/der Gruppe zu bestimmen.

 

Ist eine Fraktion/Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungssauschuss vertreten, so kann von ihr eine 2. Vertreterin oder ein 2. Vertreter bestimmt werden.

 

Die Fraktionen/Gruppe bestimmen die StellvertreterInnen der Beigeordneten wie folgt:

 

Für die CDU:

 

Für die SPD:

 

Für die Gruppe Grüne – KA – Linke:

 

Für die FDP:

 

Für die AfD (Grundmandat):


Beschlussempfehlung:

 

Die Fraktionen/die Gruppe bestimmen folgende StellvertreterInnen der Beigeordneten:

 

CDU:

 

SPD:

 

Gruppe Grüne – KA – Linke:

 

FDP:

 

Die AfD-Fraktion bestimmt Ratsherrn…………………………als Vertreter des Mitgliedes mit beratender Stimme.

 

Der Rat stellt die Bestimmung der StellvertreterInnen der Beigeordneten fest: