Sach- und Rechtslage:
Nach § 81 Abs. 2 NKomVG i. V. m. § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Großenkneten wählt der Rat in seiner 1. Sitzung aus den Beigeordneten 2 ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Bürgermeisters.
Es wird vorgeschlagen, eine Reihenfolge der StellvertreterInnen nicht festzulegen.
Das Wahlverfahren richtet sich nach § 67 NKomVG (siehe Tagesordnungspunkt 5 der heutigen Sitzung).
Die stellvertretenden BürgermeisterInnen sind in getrennten Wahlgängen zu wählen.
Vorschlagsberechtigt ist jedes Ratsmitglied und jede Fraktion/Gruppe.
1. Wahl einer stellvertretenden Bürgermeisterin/eines stellvertretenden Bürgermeisters.
2. Wahl einer weiteren stellvertretenden Bürgermeisterin/eines weiteren stellvertretenden
Bürgermeisters
Beschlussempfehlung:
Der Rat wählt die
Beigeordneten………………………………… zur/zum stellvertretenden BürgermeisterIn.