Betreff
Bildung der Ausschüsse des Rates - Bestimmung der Zahl und Bezeichnung der Ausschüsse
Vorlage
BV/0013/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Der Rat kann nach § 71 Abs. 1 NKomVG aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren beratende Ausschüsse bilden.

 

Als Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften sind gemäß § 73 NKomVG ein Schulausschuss (§ 110 Nds. Schulgesetz) und ein Jugend- und Sozialausschuss (§ 13 Abs. 2 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz/AGKJHG) zu bilden.

 

Die Anzahl und die Bezeichnung der Ausschüsse sind zu bestimmen.

 

In der vorangegangenen Wahlperiode waren folgende 6 Fachausschüsse gebildet:

 

1.      Finanz- und Wirtschaftsausschuss

2.      Infrastrukturausschuss

3.      Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschuss

4.      Personalausschuss

5.      Planungs- und Umweltausschuss

6.      Schul- und Sportausschuss

 

Nach dem Haushaltsrecht soll sich die Bildung der Fachausschüsse an der Organisation der Verwaltung orientieren.

 

Es sollten daher folgende Fachausschüsse gebildet werden:

 

1.    Finanz- und Wirtschaftsausschuss

2.    Infrastrukturausschuss

3.    Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschuss

4.    Personalausschuss

5.    Planungs- und Umweltausschuss

6.    Schul- und Sportausschuss

 


Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt, folgende Ausschüsse zu bilden:

 

1.      Finanz- und Wirtschaftsausschuss

2.      Infrastrukturausschuss

3.      Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschuss

4.      Personalausschuss

5.      Planungs- und Umweltausschuss

6.      Schul- und Sportausschuss