Betreff
Bildung der Ausschüsse des Rates - Festlegung der Zahl der Sitze der Ratsfrauen und Ratsherren
Vorlage
BV/0014/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Nach § 71 Abs. 2 NKomVG ist die Zahl der Sitze der Ratsfrauen und Ratsherren in den Ausschüssen des Rates festzulegen.

 

Die Zahl der Sitze für die nach Tagesordnungspunkt 9.1 gebildeten Ausschüsse, die von Ratsfrauen und Ratsherren zu besetzen sind, müssen demnach festgelegt werden.

 

In den vorangegangenen Wahlperioden wurden für jeden Fachausschuss 9 Sitze festgelegt. Für den Personalausschuss waren 7 Sitze festgelegt. Es wird vorgeschlagen, für den Personalausschuss ebenfalls 9 Sitze festzulegen.

 

Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzung kein Sitz entfallen ist, sind gemäß § 71 Abs. 4 NKomVG berechtigt, in den Ausschuss ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat) zu entsenden.


Beschlussempfehlung:

 

Der Rat legt die Zahl der Sitze der Ratsfrauen und Ratsherren in den Ausschüssen wie folgt fest:

 

1.        Finanz- und Wirtschaftsausschuss                                         9 Sitze

2.        Infrastrukturausschuss                                                            9 Sitze

3.        Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschuss                              9 Sitze

4.        Personalausschuss                                                                    9 Sitze

5.        Planungs- und Umweltausschuss                                            9 Sitze

6.        Schul- und Sportausschuss                                                      9 Sitze