Betreff
Bildung der Ausschüsse des Rates - Festlegung der Zahl der Sitze der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder in den sonstigen Ausschüssen
Vorlage
BV/0016/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Nach § 71 Abs. 7 NKomVG können neben den Ratsfrauen und Ratsherren andere Personen zu Mitgliedern der Ausschüsse berufen werden.

 

Für die Ausschüsse ist die Zahl der Sitze der „hinzu gewählten Personen“ festzulegen.

 

Nach bisheriger Praxis waren in folgenden Fachausschüssen jeweils 3 Sitze für „hinzu gewählte Personen“ festgelegt:

 

1.    Finanz- und Wirtschaftsausschuss

2.    Infrastrukturausschuss

3.    Planungs- und Umweltausschuss

 


Beschlussempfehlung:

 

Jeweils 3 andere Personen (nicht dem Rat angehörend) werden in folgende Fachausschüsse berufen:

 

1.    Finanz- und Wirtschaftsausschuss

2.    Infrastrukturausschuss

3.    Planungs- und Umweltausschuss