Betreff
Ausschüsse des Rates - Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen/Gruppe entfallenden Sitze
Vorlage
BV/0017/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Nach § 71 Abs. 2 NKomVG werden die Ausschüsse des Rates in der Weise gebildet, dass die Sitze nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt werden, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen ergeben (Höchstzahlverfahren).

 

Die festgelegten jeweils 9 Ausschuss-Sitze (Tagesordnungspunkt 9.2 der Sitzung) verteilen sich auf die Fraktionen/Gruppe wie folgt:

 

     CDU                                              4 Sitze

     SPD                                               2 Sitze

     Gruppe Grüne – KA – Linke        2 Sitze

     FDP                                               1 Sitz

     AfD                                               1 Sitz (Grundmandat)

 

Nach § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 AGKJHG gilt für die Bildung des Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschusses die so genannte Frauenquote. Demnach sollen ½ der Mitglieder Frauen sein. Die Frauenquote ist nur für die Ratsmitglieder anzuwenden.


Beschlussempfehlung:

 

Der Rat stellt fest, dass auf die einzelnen Fraktionen/die Gruppe die 9 Sitze in den Fachausschüssen wie folgt entfallen:

    

     CDU                                             4 Sitze

     SPD                                               2 Sitze

     Gruppe Grüne – KA – Linke     2 Sitze

     FDP                                              1 Sitz

     AfD                                               1 Sitz (Grundmandat)