Sach- und Rechtslage:
Nach § 71 Abs. 2 NKomVG werden die Ausschüsse des Rates in der Weise gebildet, dass die Sitze nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt werden, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen ergeben (Höchstzahlverfahren).
Die festgelegten jeweils 9 Ausschuss-Sitze (Tagesordnungspunkt 9.2 der Sitzung) verteilen sich auf die Fraktionen/Gruppe wie folgt:
CDU 4 Sitze
SPD 2 Sitze
Gruppe Grüne – KA – Linke 2 Sitze
FDP 1 Sitz
AfD 1 Sitz (Grundmandat)
Nach § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 AGKJHG gilt für die
Bildung des Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschusses die so genannte
Frauenquote. Demnach sollen ½ der Mitglieder Frauen sein. Die Frauenquote ist
nur für die Ratsmitglieder anzuwenden.
Beschlussempfehlung:
Der Rat stellt fest, dass auf die einzelnen Fraktionen/die Gruppe die 9
Sitze in den Fachausschüssen wie folgt entfallen:
CDU 4
Sitze
SPD 2
Sitze
Gruppe Grüne – KA – Linke 2
Sitze
FDP 1 Sitz
AfD 1
Sitz (Grundmandat)