Betreff
Ausschüsse des Rates - Berufung der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder und ihrer VertreterInnen der sonstigen Ausschüsse
Vorlage
BV/0020/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Nach § 71 Abs. 6 NKomVG kann der Rat andere Personen zu Mitgliedern der Ausschüsse berufen.

 

Die Zahl der Sitze der „hinzu gewählten Personen“ wird der Rat unter Tagesordnungspunkt 9.4 dieser Sitzung festlegen.

 

Die „hinzu gewählten Personen“ sind auf Benennung der Fraktionen/Gruppe des Rates nach dem Höchstzahlverfahren zu verteilen. Es ist auch die/der VertreterIn zu benennen.

 

Folgende Fraktionen/Gruppe können „andere Personen“ (bei 3 Sitzen) benennen:

 

1. CDU                                              1 Sitz

2. SPD                                                1 Sitz

3. Gruppe Grüne – KA – Linke         1 Sitz

 

Die Fraktionen/Gruppe benennen folgende andere Personen und deren StellvertreterInnen.

 

1. Finanz- und Wirtschaftsausschuss

 

CDU:

SPD:

Gruppe Grüne – KA – Linke:

 

2. Infrastrukturausschuss

 

       CDU:

       SPD:

       Gruppe Grüne – KA – Linke:

 

3. Planungs- und Umweltausschuss

 

       CDU:

       SPD:

       Gruppe Grüne – KA – Linke:

 


Beschlussempfehlung:

 

Folgende nicht dem Rat angehörende Mitglieder sowie ihre VertreterInnen werden in die nachstehenden Ausschüsse auf Benennung der Fraktionen/Gruppe berufen:

 

1.      Finanz- und Wirtschaftsausschuss

 

CDU:

SPD:

Gruppe Grüne – KA – Linke:

 

2.      Infrastrukturausschuss

 

       CDU:

       SPD:

       Gruppe Grüne – KA – Linke:

 

3.      Planungs- und Umweltausschuss

 

       CDU:

       SPD:

       Gruppe Grüne – KA – Linke: