Sach- und Rechtslage:
Nach § 71 Abs. 6 NKomVG kann der Rat andere Personen zu Mitgliedern der Ausschüsse berufen.
Die Zahl der Sitze der „hinzu gewählten Personen“ wird der Rat unter Tagesordnungspunkt 9.4 dieser Sitzung festlegen.
Die „hinzu gewählten Personen“ sind auf Benennung der Fraktionen/Gruppe des Rates nach dem Höchstzahlverfahren zu verteilen. Es ist auch die/der VertreterIn zu benennen.
Folgende Fraktionen/Gruppe können „andere Personen“ (bei 3 Sitzen) benennen:
1. CDU 1 Sitz
2. SPD 1 Sitz
3. Gruppe Grüne – KA – Linke 1 Sitz
Die Fraktionen/Gruppe benennen folgende andere Personen und deren StellvertreterInnen.
1. Finanz- und Wirtschaftsausschuss
CDU:
SPD:
Gruppe Grüne – KA – Linke:
2. Infrastrukturausschuss
CDU:
SPD:
Gruppe
Grüne – KA – Linke:
3. Planungs- und Umweltausschuss
CDU:
SPD:
Gruppe Grüne – KA – Linke:
Beschlussempfehlung:
Folgende nicht dem Rat angehörende Mitglieder sowie ihre VertreterInnen
werden in die nachstehenden Ausschüsse auf Benennung der Fraktionen/Gruppe
berufen:
1. Finanz- und Wirtschaftsausschuss
CDU:
SPD:
Gruppe Grüne – KA – Linke:
2. Infrastrukturausschuss
CDU:
SPD:
Gruppe
Grüne – KA – Linke:
3. Planungs- und Umweltausschuss
CDU:
SPD:
Gruppe
Grüne – KA – Linke: