Sach- und Rechtslage:
Nach § 71 Abs. 8 NKomVG werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen/Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt. Die Fraktionen/Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Ausschussvorsitzenden sowie ihre VertreterInnen aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglieder.
Es sind 6 Ausschussvorsitze zuzuteilen. Die Reihenfolge der Zugriffe der Fraktionen/Gruppe ist wie folgt:
1. Zugriff CDU
2. Zugriff SPD oder Gruppe Grüne – KA – Linke (Losentscheid)
3. Zugriff SPD oder Gruppe Grüne – KA – Linke
4. Zugriff CDU
5. Zugriff CDU oder FDP (Losentscheid)
6. CDU oder FDP
Die Fraktionen/Gruppe haben die Ausschüsse zu benennen, deren Vorsitz sie beanspruchen.
Die Fraktionen/Gruppe bestimmen dann die Vorsitzenden und
ihre VertreterInnen aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden
Ausschussmitglieder.
Beschlussempfehlung:
Die Ausschussvorsitze werden wie folgt zugeteilt und besetzt:
1.
CDU
2.
SPD oder
Gruppe Grüne – KA – Linke (Losentscheid)
3.
SPD oder
Gruppe Grüne – KA – Linke
4.
CDU
5.
CDU oder FDP
(Losentscheid)
6.
CDU oder FDP