Betreff
Ausschüsse des Rates - Zuteilung der Ausschussvorsitze an die Fraktionen/Gruppe und Bestimmung der Vorsitzenden und ihrer VertreterInnen
Vorlage
BV/0021/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Nach § 71 Abs. 8 NKomVG werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen/Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt. Die Fraktionen/Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Ausschussvorsitzenden sowie ihre VertreterInnen aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglieder.

 

Es sind 6 Ausschussvorsitze zuzuteilen. Die Reihenfolge der Zugriffe der Fraktionen/Gruppe ist wie folgt:

 

1.    Zugriff CDU

2.    Zugriff SPD oder Gruppe Grüne – KA – Linke (Losentscheid)

3.    Zugriff SPD oder Gruppe Grüne – KA – Linke

4.    Zugriff CDU

5.    Zugriff CDU oder FDP (Losentscheid)

6.    CDU oder FDP

 

Die Fraktionen/Gruppe haben die Ausschüsse zu benennen, deren Vorsitz sie beanspruchen.

 

Die Fraktionen/Gruppe bestimmen dann die Vorsitzenden und ihre VertreterInnen aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ausschussmitglieder.


Beschlussempfehlung:

 

Die Ausschussvorsitze werden wie folgt zugeteilt und besetzt:

 

1.        CDU

2.        SPD oder Gruppe Grüne – KA – Linke (Losentscheid)

3.        SPD oder Gruppe Grüne – KA – Linke

4.        CDU

5.        CDU oder FDP (Losentscheid)

6.        CDU oder FDP