Sach- und Rechtslage:
Zu den Sitzungen des Nieders. Städte- und Gemeindebundes können Ratsmitglieder und der Hauptverwaltungsbeamte entsandt werden. Wird mehr als ein/e Vertreter/in entsandt, ist der Hauptverwaltungsbeamte mit zu benennen. Ein/e Stimmführer/in ist zu bestimmen.
Folgende VertreterInnen können benannt werden:
1. Höchstens 2 VertreterInnen zu den Mitgliederversammlungen
2. Höchstens 3 VertreterInnen für die Sitzungen des Bezirksverbandes
3. Höchstens 3 VertreterInnen für die Sitzungen des Kreisverbandes.
Die Verteilung von mehreren Stellen erfolgt ebenfalls nach dem Höchstzahlverfahren. Ausgenommen ist die Vertretung in der Mitgliederversammlung, da nur 1 VertreterIn zu benennen ist. Hierüber ist auf Vorschlag durch Beschluss zu entscheiden.
Aus der Mitte des Rates wird vorgeschlagen:
1. Mitgliederversammlung
a)
b) Hauptverwaltungsbeamter kraft Amtes
Stimmführer:
Die Fraktionen/Gruppe benennen folgende VertreterIn:
2. Bezirksverband
a) CDU-Fraktion:
b) SPD-Fraktion oder Gruppe Grüne – KA – Linke (Losentscheid):
c) Hauptverwaltungsbeamter kraft Amtes
Stimmführer:
3. Kreisverband
a) CDU-Fraktion:
b) SPD-Fraktion oder Gruppe Grüne – KA – Linke (Losentscheid):
c) Hauptverwaltungsbeamter kraft Amtes
Stimmführer:
Beschlussempfehlung:
Nachfolgende VertreterInnen werden für die Gremien des
Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes benannt:
1. Mitgliederversammlung
2. Bezirksverband
3. Kreisverband