Betreff
Besetzung von unbesoldeten Stellen gleicher Art - Vertretung der Gemeinde im Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund
Vorlage
BV/0023/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Zu den Sitzungen des Nieders. Städte- und Gemeindebundes können Ratsmitglieder und der Hauptverwaltungsbeamte entsandt werden. Wird mehr als ein/e Vertreter/in entsandt, ist der Hauptverwaltungsbeamte mit zu benennen. Ein/e Stimmführer/in ist zu bestimmen.

 

Folgende VertreterInnen können benannt werden:

 

1.      Höchstens 2 VertreterInnen zu den Mitgliederversammlungen

2.      Höchstens 3 VertreterInnen für die Sitzungen des Bezirksverbandes

3.      Höchstens 3 VertreterInnen für die Sitzungen des Kreisverbandes.

 

Die Verteilung von mehreren Stellen erfolgt ebenfalls nach dem Höchstzahlverfahren. Ausgenommen ist die Vertretung in der Mitgliederversammlung, da nur 1 VertreterIn zu benennen ist. Hierüber ist auf Vorschlag durch Beschluss zu entscheiden.

 

Aus der Mitte des Rates wird vorgeschlagen:

 

1.      Mitgliederversammlung

 

a)       

b)      Hauptverwaltungsbeamter kraft Amtes

Stimmführer:

 

Die Fraktionen/Gruppe benennen folgende VertreterIn:

 

2.      Bezirksverband

 

a)      CDU-Fraktion:

b)      SPD-Fraktion oder Gruppe Grüne – KA – Linke (Losentscheid):

c)      Hauptverwaltungsbeamter kraft Amtes

Stimmführer:

 

3.      Kreisverband

 

a)      CDU-Fraktion:

b)      SPD-Fraktion oder Gruppe Grüne – KA – Linke (Losentscheid):

c)      Hauptverwaltungsbeamter kraft Amtes

Stimmführer:

 


Beschlussempfehlung:

 

Nachfolgende VertreterInnen werden für die Gremien des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes benannt:

 

1. Mitgliederversammlung

 

2. Bezirksverband

 

3. Kreisverband