Betreff
Besetzung von unbesoldeten Stellen gleicher Art - Vertretung in der Mitgliederversammlung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes
Vorlage
BV/0028/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Nach § 7 Abs. 1 der Satzung des OOWV entsenden die Mitglieder je zwei VertreterInnen in die Verbandsversammlung. Bei Gemeinden sind dies der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte und ein/e weitere VertreterIn. Für die Vertreter ist ein Abwesenheitsvertreter zu benennen.

 

Der jeweilige HVB ist kraft seines Amtes in die Mitgliederversammlung zu entsenden. Als Abwesenheitsvertreter sollte der jeweilige allgemeine Stellvertreter des HVB (Verwaltungsvertretung) benannt werden.

 

Die weitere Vertretung und dessen Abwesenheitsvertretung sind aus der Mitte des Rates auf Vorschlag zu bestimmen.

 

Folgende VertreterInnen werden von den Fraktionen/der Gruppe benannt:

 

….

 

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Beschlussempfehlung:

 

Folgende VertreterInnen werden für die Mitgliederversammlung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) benannt:

 

1. Bürgermeister kraft Amtes

    Vertreter: Allgemeiner Stellvertreter des Bürgermeisters

 

2. …………………………………………

    VertreterIn: