Betreff
Besetzung von unbesoldeten Stellen gleicher Art - Feststellungsbeschluss
Vorlage
BV/0029/2021-2026
Art
Beschlussvorlage
Sach- und Rechtslage:
Die Besetzung der unbesoldeten Stellen nach § 71 Abs. 5 NKomVG ist vom Rat durch Beschluss gem. § 71 Abs. 4 NKomVG festzustellen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat stellt die Besetzung der unbesoldeten Stellen,
wie sie sich aus den Tagesordnungspunkten 11.1 bis 11.6 ergeben, nach § 71 Abs.
5 NKomVG fest.