Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung und der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung
Vorlage
BV/0041/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) verlangt eine Kalkulation der Abwassergebühren. Die derzeitige Gebühr ist für die Jahre 2020 und 2021 kalkuliert. Es ist somit erforderlich, die Gebühren neu zu kalkulieren. Die neue Kalkulation erfolgt für die Haushaltsjahre 2022 und 2023.

 

Mit der neuen Ermittlung der Benutzungsgebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung wurde wiederum das Fachbüro Schneider und Zajontz beauftragt.

 

Bei der Verzinsung des Anlagekapitals wurde der Zinssatz aufgrund des aktuellen Zinsniveaus bei 2,5 % belassen.

 

Die Kalkulationen führten im Einzelnen zu folgenden Ergebnissen:

 

Gebührenkalkulation für das Niederschlagswasser

 

Es ist ein Gebührensatz von 1,90 € pro 10 m² bebaute und befestigte Fläche als kostendeckend kalkuliert worden. Die bisherige Gebühr beträgt 2,08 € pro 10 m².

 

Die Gründe für die geringere Gebühr sind niedrigere Kosten sowie höhere Leistungseinheiten im Bereich Niederschlagswasser.

 

Gebührenkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung

 

Die Kalkulation ergibt einen kostendeckenden Gebührensatz von 2,96 € je m³ Frischwasserverbrauch. Augenblicklich beträgt der Gebührensatz 2,61 € je m³. In den Jahren 2018 und 2019 betrug die Gebühr noch 2,49 €/m³.

 

Die Gründe für die höhere Gebühr sind gestiegene Kosten (insbesondere Klärschlammentsorgung) und notwendige Investitionen, die stets zu höheren Abschreibungen führen.

 

Es kommt somit zu einer Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 35 Cent/m³. Sie ist mit den Gebühren anderer Kommunen im Landkreis vergleichbar.

 

Bei einem 4-Personen-Haushalt mit einem Frischwasserverbrauch von jährlich 150 m³ beträgt die Gebühr 444,00 €. In diesem Jahr war dafür ein Betrag in Höhe von jährlich 391,50 € zu zahlen. Ein 4-Personen-Haushalt wird somit monatlich um ca. 4,40 € mehr belastet.

 

Firma Schneider und Zajontz hat auch wieder die Kapazitätsauslastung der Kläranlagen geprüft. Durch die vorgenommenen Rückbauarbeiten bei der Kläranlage Ahlhorn hat diese noch eine Kapazität von 10.000 Einwohnerwerten (vorher 16.000 EW). Derzeit besteht keine überhöhte Reservekapazität, die somit auch nicht gebührenrelevant zu berücksichtigen ist.

 

 

Gebührenkalkulation für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung

 

Die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung umfasst die Fäkalschlammabfuhr (Leerung der Kleinkläranlagen) und die Abfuhr aus abflusslosen Sammelgruben.

 

Die Kläranlage Huntlosen verfügt über eine Fäkalschlammannahmestelle. Damit können diese Abwässer in Huntlosen entsorgt werden. Die Kalkulation ergibt für den Fäkalschlamm einen Gebührensatz in Höhe von 90,88 € je m³ (bisher 76,64 € je m³). Diese Gebühr ist somit um 14,24 € je m³ höher als bisher.

 

Der höhere Gebührensatz ist mit gestiegenen Betriebskosten, insbesondere Transportkosten zu erklären.

 

Die Gebühr für die Abfuhr aus abflusslosen Sammelgruben wird mit 56,37 € je m³ (bisher 44,87 € je m³) kalkuliert. Diese Gebühr erhöht sich um 11,50 € je m³.

 

Die Unterschiede der Gebühren für die Abfuhr von Fäkalschlamm bzw. aus abflusslosen Sammelgruben ergeben sich daraus, dass Fäkalschlamm um das 10-fache stärker verschmutzt ist als das Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben.

 

Alle Kalkulationen sind für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 durchgeführt worden. Den Berechnungen liegen die voraussichtlichen Haushaltsansätze zu Grunde. Ob die Entwicklung auch so eintrifft, muss abgewartet werden. Eventuelle Überschüsse oder Fehlbeträge gehen in die Kalkulation der Folgejahre ein.

 

Die Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie der Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung sind der Beschlussvorlage Nr. BV/0041/2021-2026 beigefügt.

 

Die Änderungssatzungen sind der Beschlussvorlage Nr. BV/0041/2021-2026 ebenso beigefügt.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, der Gebührenkalkulation der Gesellschaft Schneider und Zajontz zuzustimmen und folgende als Anlage beigefügten Änderungsabwasserabgaben-satzungen zu erlassen:

 

8. Änderungssatzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Großenkneten (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung)

 

8. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Großenkneten


Beschlussempfehlung:

 

Der Gebührenkalkulation der Gesellschaft Schneider und Zajontz wird zugestimmt. Die folgenden beigefügten Änderungssatzungen zu den Abwasserabgabensatzungen werden erlassen:

 

8. Änderungssatzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Großenkneten (Abwasserbeseitigungsabgaben-satzung).

 

8. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Großenkneten.