Betreff
Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 - Vorstellung des Verwaltungsentwurfes
Vorlage
BV/0042/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes mit der Haushaltssatzung, dem Vorbericht und den Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 ist der Beschlussvorlage-Nr. BV/0042/2021-2026 beigefügt.

 

In dem Haushaltsplanentwurf sind die durch den Nachtragsentwurf geänderten Ansätze für das Haushaltsjahr 2021 berücksichtigt.

 

Der Verwaltungsentwurf weist im Ergebnishaushalt durch geringere Steuererträge und Schlüsselzuweisungen einen Fehlbetrag von 1.580.400 € aus. Der Haushalt gilt jedoch als ausgeglichen, da der voraussichtliche Fehlbetrag mit Mitteln der Überschussrücklage verrechnet werden kann.

 

Die Hebesätze wurden unverändert für die Grundsteuer A und B in Höhe von 360 % sowie der Gewerbesteuer in Höhe von 380 % berücksichtigt.

 

Der Finanzhaushalt weist insgesamt Auszahlungen in Höhe von 34.748.100 € aus (Haushaltsvolumen). Dem gegenüber stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von 30.455.400 €, so dass ein Finanzierungsfehlbedarf von 4.074.900 € verbleibt. Eine Kreditermächtigung ist in Höhe von 1.350.800 € berücksichtigt.

 

Des Weiteren wird auf den detaillierten Vorbericht zum Entwurf verwiesen.

 

Die Grundzüge des Verwaltungsentwurfes werden in der Sitzung im Einzelnen vorgestellt.

 

Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:

 

Die vorgestellten Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen.


Beschlussempfehlung:

 

Die vorgestellten Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen.