Sach- und Rechtslage:
Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes mit der Haushaltssatzung,
dem Vorbericht und den Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 ist der
Beschlussvorlage-Nr. BV/0042/2021-2026 beigefügt.
In dem Haushaltsplanentwurf sind die durch den Nachtragsentwurf
geänderten Ansätze für das Haushaltsjahr 2021 berücksichtigt.
Der Verwaltungsentwurf weist im Ergebnishaushalt durch geringere
Steuererträge und Schlüsselzuweisungen einen Fehlbetrag von 1.580.400 € aus.
Der Haushalt gilt jedoch als ausgeglichen, da der voraussichtliche Fehlbetrag
mit Mitteln der Überschussrücklage verrechnet werden kann.
Die Hebesätze wurden unverändert für die Grundsteuer A und B in Höhe
von 360 % sowie der Gewerbesteuer in Höhe von 380 % berücksichtigt.
Der Finanzhaushalt weist insgesamt Auszahlungen in Höhe von 34.748.100
€ aus (Haushaltsvolumen). Dem gegenüber stehen erwartete Einzahlungen in Höhe
von 30.455.400 €, so dass ein Finanzierungsfehlbedarf von 4.074.900 €
verbleibt. Eine Kreditermächtigung
ist in Höhe von 1.350.800 € berücksichtigt.
Des Weiteren wird auf den detaillierten Vorbericht zum Entwurf
verwiesen.
Die Grundzüge des Verwaltungsentwurfes werden in der Sitzung im
Einzelnen vorgestellt.
Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:
Die vorgestellten
Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2022 werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren
Beratung an die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen.
Beschlussempfehlung:
Die vorgestellten Grundzüge des
Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2022 werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an
die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen.