Sach- und Rechtslage:
Die Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 wurden im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 15.11.2021 vorgestellt.
Der Haushaltsplanentwurf 2022 ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0051/2021-2026 beigefügt. Auf den Entwurf mit dem umfangreichen Vorbericht wird verwiesen.
In die Zuständigkeit des Infrastrukturausschusses fallen folgende Produkte des Teilhaushaltes V und bedeutende Maßnahmen:
Ergebnishaushalt
Teilhaushalt V – Bau
Produkt Produktnummer Seitenzahl des Entwurfs
Grundstücks- und P1.111400 88
Gebäudemanagement
Städteplanung, Vermessung, P1.511000 89
Raumordnung
Dorferneuerung/Städtebauförderung P1.511100 90 + 91
Bauverwaltung P1.521000 92
Abwasserbeseitigung P1.538000 93
Straßen, Wege und Plätze P1.541000 94
Straßenreinigung, -beleuchtung P1.545000 95
und Winterdienst
Grünanlagen und Kinderspielplätze P1.551000 96
Ehrenfriedhöfe P1.553000 97
Bauhof P1.573000 98
Finanzhaushalt
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 101 - 103
Zu den einzelnen Haushaltsansätzen wird in der Sitzung vorgetragen.
Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:
Dem
Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 wird
hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Infrastrukturausschusses fallenden
Produkte und Maßnahmen zugestimmt.
Beschlussempfehlung:
Dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes
für das Haushaltsjahr 2022 wird hinsichtlich der in die Zuständigkeit des
Infrastrukturausschusses fallenden Produkte und Maßnahmen zugestimmt.