Sach- und Rechtslage:
Die Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 wurden im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 15.11.2021 vorgestellt.
Der Haushaltsplanentwurf 2022 ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0053/2021-2026 beigefügt. Auf den Entwurf mit dem umfangreichen Vorbericht wird verwiesen.
In die Zuständigkeit des Schul- und Sportausschusses fallen folgende Produkte der Teilhaushalte I und II und bedeutende Maßnahmen:
Ergebnishaushalt
Teilhaushalt I - Hauptverwaltung
Produkt Produktnummer Seitenzahl des Entwurfs
Förderung des Sports P1.421000 36
Eigene Sportstätten P1.424000 37
Teilhaushalt II – Organe, Personal und
Schule
Produkt Produktnummer Seitenzahl des Entwurfs
Grundschulen P1.211000 46
Graf-von-Zeppelin-Schule P1.216000 47 + 48
(Oberschule)
Inklusion P1.243000 49
Finanzhaushalt
Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen
Vom Teilhaushalt I – Hauptverwaltung
Investitionszuschüsse Sportvereine (I1.000030.525) 41
Erwerb von Sportgeräten (I1.000052.510) 41
Teilhaushalt II – Organe, Personal und Schule 54
Zu den einzelnen Haushaltsansätzen wird in der Sitzung vorgetragen.
Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:
Dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das
Haushaltsjahr 2022 hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Schul- und
Sportausschusses fallenden Produkte und Maßnahmen wird zugestimmt.
Beschlussempfehlung:
Dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes
für das Haushaltsjahr 2022 wird hinsichtlich der in die Zuständigkeit des
Schul- und Sportausschusses fallenden Produkte und Maßnahmen zugestimmt.