Betreff
Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
BV/0068/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 ist dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 15.11.2021 in seinen Grundzügen vorgestellt worden. Die Fachausschüsse haben in den Sitzungen am 29.11.2021 über den Entwurf beraten.

 

Sowohl der Infrastrukturausschuss, der Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschuss als auch der Schul- und Sportausschuss haben dem Verwaltungsentwurf ohne Änderungen zugestimmt.

 

Nach dem Verwaltungsentwurf weist der Ergebnishaushalt durch geringere Steuererträge und Schlüsselzuweisungen einen Fehlbetrag von 1.580.400 € aus. Der Haushalt gilt jedoch als ausgeglichen, da der voraussichtliche Fehlbetrag mit Mitteln der Überschussrücklage verrechnet werden kann.

 

Die Hebesätze wurden unverändert für die Grundsteuer A und B in Höhe von 360 % sowie der Gewerbesteuer in Höhe von 380 % berücksichtigt.

 

Der Finanzhaushalt weist insgesamt Auszahlungen in Höhe von 34.748.100 € aus (Haushaltsvolumen). Dem gegenüber stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von 30.455.400 €, so dass ein Finanzierungsfehlbedarf von 4.074.900 € verbleibt. Eine Kreditermächtigung ist in Höhe von 1.350.800 € berücksichtigt.

 

Die Haushaltssatzung sowie der Entwurf des Stellenplanes 2022 sind der Beschlussvorlage-Nr. BV/0068/2021-2026 beigefügt.

 

Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:

 

Der Haushaltsplan wird in der Fassung der Verwaltungsvorlage einschließlich dem angefügten Stellenplan sowie der beigefügten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.


Beschlussempfehlung:

 

Der Haushaltsplan wird in der Fassung der Verwaltungsvorlage einschließlich dem angefügten Stellenplan sowie der beigefügten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.