Sach- und Rechtslage:
Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022
ist dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 15.11.2021 in seinen Grundzügen
vorgestellt worden. Die Fachausschüsse haben in den Sitzungen am 29.11.2021
über den Entwurf beraten.
Sowohl der Infrastrukturausschuss, der Jugend-, Ordnungs- und
Sozialausschuss als auch der Schul- und Sportausschuss haben dem
Verwaltungsentwurf ohne Änderungen zugestimmt.
Nach dem Verwaltungsentwurf weist der Ergebnishaushalt durch geringere
Steuererträge und Schlüsselzuweisungen einen Fehlbetrag von 1.580.400 € aus.
Der Haushalt gilt jedoch als ausgeglichen, da der voraussichtliche Fehlbetrag
mit Mitteln der Überschussrücklage verrechnet werden kann.
Die Hebesätze wurden unverändert für die Grundsteuer A und B in Höhe
von 360 % sowie der Gewerbesteuer in Höhe von 380 % berücksichtigt.
Der Finanzhaushalt weist insgesamt Auszahlungen in Höhe von 34.748.100
€ aus (Haushaltsvolumen). Dem gegenüber stehen erwartete Einzahlungen in Höhe
von 30.455.400 €, so dass ein Finanzierungsfehlbedarf von 4.074.900 €
verbleibt. Eine Kreditermächtigung
ist in Höhe von 1.350.800 € berücksichtigt.
Die Haushaltssatzung sowie der Entwurf des Stellenplanes 2022 sind der
Beschlussvorlage-Nr. BV/0068/2021-2026 beigefügt.
Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:
Der Haushaltsplan
wird in der Fassung der Verwaltungsvorlage einschließlich dem angefügten
Stellenplan sowie der beigefügten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
beschlossen.
Beschlussempfehlung:
Der Haushaltsplan wird in der Fassung der
Verwaltungsvorlage einschließlich dem angefügten Stellenplan sowie der
beigefügten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.