Betreff
Fachausschüsse des Rates; Berufung eines nicht dem Rat angehörenden Mitgliedes in den Schul- und Sportausschuss
Vorlage
BV/0074/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 110 Nds. Schulgesetz (NSchG) gehört dem Schulausschuss eine Vertreterin oder ein Vertreter der Erziehungsberechtigten an. Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 gemäß § 73 i. V. m. § 71 Abs. 2 und 7 NKomVG u. a. beschlossen, dass der Schul- und Sportausschuss mit einer Vertreterin/einem Vertreter zu besetzen ist. Ein entsprechendes Vorschlagsrecht steht aufgrund § 4 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse dem Gemeindeelternrat zu. Die Vorschläge sind bindend.

 

In der konstituierenden Sitzung des Gemeindeelternrates am 30.11.2021 hat der Gemeindeelternrat Nicole Ziegler zur Gemeindeelternratsvorsitzenden für weitere zwei Jahre gewählt. Ihre Vertreterin ist Frau Nella Gellert.

 

Der Gemeindeelternrat hat ebenfalls in der konstituierenden Sitzung als Elternvertretung für den Schul- und Sportausschuss Frau Nella Gellert vorgeschlagen. Als Vertretung wird Frau Mandy May-Müller vorgeschlagen.

 

Im Gemeindeelternrat vertritt Frau Nella Gellert die Grundschule Ahlhorn und Frau Mandy May-Müller die Peter-Lehmann-Schule Grundschule in Sage.

 

Der Bürgermeister schlägt daher vor, Frau Nella Gellert, Ahlhorn, Weizengrund 16, und als ihre Stellvertreterin Frau Mandy May-Müller, Sage-Haast, Am Schlittenberg 4, als nicht dem Rat angehörende Mitglieder in den Schul- und Sportausschuss zu berufen.

 

 

 


Beschlussempfehlung:

 

Frau Nella Gellert, Ahlhorn, Weizengrund 16, wird als Elternvertreterin und Frau Mandy May-Müller, Sage-Haast, Am Schlittenberg 4, als ihre Stellvertreterin als nicht dem Rat angehörende Mitglieder in den Schul- und Sportausschuss berufen.

 

Der Rat stellt gem. § 71 Abs. 5 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes die Ausschussbesetzung entsprechend fest.