Betreff
Wahl des Ersten Gemeinderates – Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung der Stelle
Vorlage
BV/0112/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Die Amtszeit des Ersten Gemeinderates Klaus Bigalke endet am 31.12.2022. Erster Gemeinderat Bigalke wird dann in den Ruhestand treten.

 

Zur Neubesetzung ist die Stelle nach § 109 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) öffentlich auszuschreiben. Der Rat kann jedoch im Einvernehmen mit dem Bürgermeister beschließen, von der Ausschreibung abzusehen, wenn er unter anderem beabsichtigt, eine andere bestimmte Bewerberin oder einen anderen bestimmten Bewerber zu wählen und nicht erwartet, dass sich im Ausschreibungsverfahren eine andere Person bewerben würde, die wegen ihrer Eignung, Befähigung und Sachkunde vorzuziehen wäre. Der Beschluss ist mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder des Rates zu fassen.

 

Der Bürgermeister beabsichtigt, Kämmerer und Verhinderungsvertreter Horst Looschen zur Wahl des Ersten Gemeinderates vorzuschlagen. Kämmerer Looschen verfügt über die geforderte Qualifikation und erfüllt die persönlichen Voraussetzungen. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich eine andere qualifiziertere Person bewerben würde.

 

Der Bürgermeister schlägt vor zu beschließen:

 

Auf die öffentliche Ausschreibung der neu zu besetzenden Stelle der Ersten Gemeinderätin/des Ersten Gemeinderates wird verzichtet, da beabsichtigt ist, Herrn Kämmerer Horst Looschen zu wählen.


Beschlussempfehlung:

 

Auf die Ausschreibung der neu zu besetzenden Stelle der Ersten Gemeinderätin/des Ersten Gemeinderates der Gemeinde Großenkneten wird verzichtet.