Betreff
Wahl des Ersten Gemeinderates
Vorlage
BV/0113/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Die Amtszeit des Ersten Gemeinderates Klaus Bigalke endet am 31.12.2022. Erster Gemeinderat Bigalke wird dann in den Ruhestand treten.

 

Die Stelle ist neu zu besetzen.

 

Nach § 108 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Großenkneten wird der Allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Beamte auf Zeit werden nach § 109 Abs. 1 NKomVG auf Vorschlag des Bürgermeisters vom Rat für eine Amtszeit von acht Jahren nach § 67 NKomVG gewählt.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, Kämmerer und Verhinderungsvertreter Horst Looschen zum Ersten Gemeinderat zu wählen.

 

Für das Amt werden als Qualifikation die erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde vorausgesetzt. Die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen werden von Kämmerer Horst Looschen erfüllt. Darüber hinaus verfügt er über eine langjährige Verwaltungserfahrung. Das Amt des Kämmerers übt er seit dem 01.04.2009, ebenso die Funktion des Verhinderungsvertreters. Zuvor hat er das Ordnungs- und Sozialamt geleitet. Damit und mit der Funktion des Amtsleiters und Referatsleiters nimmt er bereits langjährig Führungsaufgaben in der Verwaltung wahr.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, Kämmerer Horst Looschen unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für eine Amtszeit von acht Jahren vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2030 zum Ersten Gemeinderat zu wählen.


Beschlussempfehlung:

 

Kämmerer Horst Looschen wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für eine Amtszeit von acht Jahren vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2030 zum Ersten Gemeinderat gewählt.